Landwirtschaft goes digital: Förderungen für neue Technologien

Die Digitalisierung macht auch vor landwirtschaftlichen Betrieben nicht Halt. Im Bereich der Direktvermarktung lassen sich technische Innovationen gut nutzen und tragen zur weiteren Professionalisierung bei. Neue Landesförderungen gibt es ebenso für den Obst- und Gemüsebau.

Hofläden bleiben ein wichtiges Standbein in der Direktvermarktung.

Professionell und digital: Unter diesen Stichworten lassen sich die aktuellen Entwicklungen sowohl in der Direktvermarktung als auch im Bereich Obst- und Gemüsebau zusammenfassen. Um auch zukünftig eine positive Entwicklung in diesen beiden wertschöpfungsstarken Betriebszweigen zu unterstützen, hat das Land Tirol maßgeschneiderte Landesförderprogramme aufgelegt. 

Im Bereich Direktvermarktung sind in Tirol rund 4000 landwirtschaftliche Betriebe tätig, davon rund 1000 Betriebe im betriebsrelevanten Ausmaß. Die Vermarktung erfolgt in erster Linie über Bauernmärkte, Bauernläden, Ab-Hof-Verkauf oder Zustell-Services. Nach den Boom-Jahren während der Covid-Pandemie hat sich mit 2023 eine gewisse Konsolidierungsphase und Marktbereinigung eingestellt. 

Direktvermarktung bringt Wertschöpfung

Für erfolgreiche Direktvermarkter gewinnt ein hohes Maß an Professionalität sowie die Nutzung neuer Technologien zukünftig noch stärker an Bedeutung. Genau hier setzt die neue Landesförderung für Direktvermarktung an. Unterstützt werden Investitionen im Bereich der Qualitätssicherung sowie im Bereich neue Technologien. Das Förderprogramm sieht einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent bei maximalen Investitionskosten von 30.000 Euro vor. 

„Die Direktvermarktung bringt unmittelbar mehr Wertschöpfung auf die Betriebe und ist in Tirol für viele Betriebe ein wichtiges Standbein. Wer in der Direktvermarktung am Ball bleiben will, muss sich ständig weiterentwickeln. Diese technologische Weiterentwicklung unterstützen wir mit dem Landesförderprogramm aktiv“, erklärt Bauernbundobmann LH-Stv. Josef Geisler.

Flexible Arbeitsabläufe

Rund 1.800 Hektar mit Gemüse und mehr als 60 Gemüsearten kennzeichnen den Tiroler Gemüsebau. Hinzu kommen noch rund 200 Hektar Obstbau, wobei hier rund 50 Prozent der Anbaufläche auf den Apfelanbau und 25 Prozent auf den Erdbeeranbau entfallen. Mit den Auswirkungen der zunehmenden Klimaerwärmung, das heißt gegebenenfalls zeitlich früher möglichen Anbauterminen, oder aufgrund von unvorhersehbaren Wetterereignissen, gewinnen flexible betriebliche Arbeitsabläufe und Managementmaßnahmen immer stärker an Bedeutung.

Diese Maßnahmen reichen vom Boden- und Erosionsschutz bis hin zu einem effizienten und sparsamen Einsatz von Pflanzenschutz-, Dünge- und Betriebsmitteln. Dadurch wird ökologischer produziert, die Wirtschaftlichkeit der Betriebe erhöht und die geforderte hohe Qualität der produzierten Lebensmittel erreicht. „Tiroler Obst und Gemüse wird von den Konsumenten geschätzt und nachgefragt. Der Schlüssel zum Erfolg liegt auch hier in einer Professionalisierung und Digitalisierung der Produktion. Genau hier setzt das neue Landesförderprogramm an“, so LH-Stv. Josef Geisler.  

Für Fragen zu den neuen Fördermaßnahmen stehen die Bezirkslandwirtschaftskammern und die Abteilung Agrarwirtschaft des Landes Tirol zur Verfügung.

Landesförderung für Direktvermarktungsbetriebe

  • Wer wird gefördert:
    Landwirtschaftliche Betriebe mit Direktvermarktung
  • Was wird gefördert:
    Investitionen in IT-Lösungen, Maschinen, Anlagen und damit verbundene Einrichtungen (ausgenommen Kühlgeräte)
  • Wie wird gefördert: 
    Investitionszuschuss von 25 Prozent bei max. 30.000 Euro an Investitionskosten
    Für die Auszahlung der Förderung sind Originalrechnungen
    und Zahlungsbelege in voller Höhe der Investitionskosten vorzulegen

Landesförderung für Obst- und Gemüsebau

  • Wer wird gefördert:
    Landwirtschaftliche Betriebe mit Einheitswertzuschlag Obst oder Gemüse
  • Was wird gefördert:
    Investitionen in IT-Lösungen zur optimalen Planung sämtlicher Kulturmaßnahmen inkl. Lagerung und Verarbeitung
  • Wie wird gefördert: 
    Investitionszuschuss von 25 Prozent bei max. 50.000 Euro an Investitionskosten
    Für die Auszahlung der Förderung sind Originalrechnungen
    und Zahlungsbelege in voller Höhe der Investitionskosten vorzulegen
    Die Antragstellung erfolgt mittels Onlineantrag über die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer

- Bildquellen -

  • Hofladen 4 ID79851: agrarfoto.com
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AUTORRed. JS
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