Der Tätigkeitsbericht des Tiroler Landesverwaltungsgerichts (LVwG) 2016 zieht eine deutlich positive Bilanz. „Es zeigt sich, dass die Aufhebung des verwaltungsinternen Instanzenzuges richtig war. Die Verfahren werden schneller abgewickelt und das Landesverwaltungsgericht bietet eine hohe Rechtssicherheit“, freut sich LH Günther Platter über die positive Entwicklung. 2014 wurden in den Bundesländern Landesverwaltungsgerichte eingeführt, die für Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerden zuständig sind. Damit wurden mehrere Berufungs- sowie Sonderbehörden aufgehoben, eine einheitliche Rechtsschutzinstanz geschaffen und Bürokratie abgebaut.
Bilanz bei den Agrarverfahren
„Das LVwG Tirol ist gut aufgestellt. Die Abwicklung der Verfahren erfolgt schnell und in hoher Qualität. Anfechtungen und Anfechtungserfolge belegen diese Tatsache“, erklärt Platter. Auch Christoph Purtscher, der Präsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol, freut sich über die gute Bilanz: „Hervorzuheben ist, dass die unabhängigen RichterInnen im Regelfall in der Sache selbst entscheiden.“
Bei den Agrarverfahren sei die Bilanz ausgezeichnet: Bei vergleichbarer Verfahrensdauer wie im Bereich der Bauverfahren konnten in den letzten drei Jahren 377 Beschwerdeakten erledigt werden. 26 Prozent der vom LVwG entschiedenen Fälle wurden bei den Höchstgerichten angefochten. Mit 3,5 Prozent kann der Anfechtungserfolg als sehr gering bezeichnet werden. „Der Tätigkeitsbericht zeigt eindrucksvoll: Die Abwicklung der Verfahren war noch nie so schnell und effizient“, bedankt sich Platter.
Im Bereich der Bauverfahren entschied das LVwG Tirol seit dem 1. Jänner 2014 in 759 Fällen – bei einer kurzen Verfahrensdauer von durchschnittlich 4,5 Monaten. Lediglich zehn Prozent dieser gerichtlichen Entscheidungen wurden beim Verwaltungsgerichtshof mittels Revision angefochten. Mit Blick auf die bereits entschiedenen Revisionen waren nur 15 Prozent erfolgreich.