Land NÖ hat Biber-Verordnung beschlossen

Landesrat Stephan Pernkopf und Ludwig Lutz, Leiter der Gruppe Wasser, betonten, dass Kritik der NGOs am Begutachtungsentwurf in der Verordnung berücksichtigt wurde. ©NLK/Johann Pfeiffer
Landesrat Stephan Pernkopf und Ludwig Lutz, Leiter der Gruppe Wasser, betonten, dass Kritik der NGOs am Begutachtungsentwurf in der Verordnung berücksichtigt wurde. ©NLK/Johann Pfeiffer
In ihrer Sitzung am 24. Mai hat die NÖ-Landesregierung die Biber-Verordnung beschlossen. “Nachdem im Vorjahr mit der Änderung des NÖ-Naturschutzgesetzes eine Verordnungsermächtigung beschlossen wurde, ist dies der logische Schritt, um einen Konsens zwischen jenen, die die Biber am liebsten wieder ausrotten würden, und jenen, die dem Artenschutz alles andere unterordnen möchten, zu erreichen”, sieht Agrarlandesrat Stephan Pernkopf die Verordnung positiv.

Verordnung bringt Verwaltungvereinfachung

Neben Schäden in der Landwirtschaft (zerstörte Auwälder und unbefestigte Wege und Flächen, die durch Biberhöhlen untergraben werden) sind auch wasserbauliche Strukturen (Hochwasserschutzbauten oder Kleinkraftwerke) vom Ansteigen der Biber-Population betroffen. Dazu kommt, dass durchlöcherte Dämme eine Gefahr für Einsatzkräfte im Falle eines Hochwassers darstellen. Nicht zuletzt stellen geschädigte Infrastruktureinrichtungen (Siedlungsgebiete, Wegeanlagen, unterminierte Radwege oder umstürzende Bäume) auch erhebliches Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung dar.
“Die Verordnung soll in erster Linie eine Verwaltungsvereinfachung bringen. War es bisher nur möglich, im Einzelfall per Bescheid einzugreifen, wurde mit der Verordnung ein definierter Bereich festgelegt, wo das generell möglich sein wird”, sagte Pernkopf. Die Verordnung gilt für fünf Jahre, außerhalb der Schonzeit der Biber (1. April bis 31. August), und im gesamten Bundesland, mit Ausnahme des Alpenraumes, der Schutzgebiete und Nationalparks.
In der Praxis sind festgestellte Schäden in Zukunft an ein “sachkundiges Organ” (technische Gewässeraufsicht, Naturschutzorgane der Bezirkshauptmannschaften) zu melden, das entsprechende Maßnahmen erlaubt. Prinzipiell ist in folgender Hierarchie vorzugehen: (“gelindestes Mittel”):
1. Präventions- und Vergrämungsmaßnahmen
2. Eingriffe in den Lebensraum (Entfernen von Dämmen)
3. Eingriffe in die Population bis zum Töten der Tiere durch Jäger (“ausgebildet im weidgerechten töten”) oder Tierarzt.
“Oberstes Ziel der Verordnung ist eine Verwaltungsvereinfachung durch ein einheitliches Vorgehen und raschere Reaktionsmöglichkeiten, da keine Einzelbescheide (Antrag, Lokalaugenschein, Gutachten) mehr notwendig sind”, betonte Pernkopf weiters. Damit könne eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie von Infrastruktureinrichtungen, die mit dem Geld der Steuerzahler gebaut werden, abgewendet werden. “Niemand will die Biber ausrotten. Der Schutz des Menschen muss immer an erster Stelle stehen”, stellte Pernkopf klar.
Die Verordnung sei auch im Sinne der Bäuerinnen und Bauern, auch wenn für Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen weiterhin ein Einzelbescheid erforderlich sei, betonte Pernkopf und verwies auf die im April im NÖ-Landtag beschlossene Änderung im Naturschutzgesetz, wonach im Rahmen der “ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft” Vögel, wie beispielsweise Stare, außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit, jederzeit unkompliziert vergrämt werden können.

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