Kuhurteil: Oberlandesgericht entschied auf Teilschuld

Almwanderer mit Hund – bitte auf dem Weg bleiben und Weidevieh großräumig umgehen.

Zur Hälfte mitschuldig – jene 45-jährige Urlauberin aus Deutschland, die im Juli 2014 beim Wandern mit ihrem Hund im Tiroler Pinnistal aufgrund einer Kuhattacke tödlich verletzt wurde, trifft eine Mitschuld an ihrem Unglück. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck heute, Dienstag, 27. August 2019, im Rahmen einer Pressekonferenz zum Berufungsverfahren festgestellt.

Ersturteil nur teilweise bestätigt

Laut Wigbert Zimmermann, Vizepräsident des OLG, trifft den nach erstinstanzlichem Urteil zu vollem Schadenersatz verpflichteten Landwirt nur die Hälfte der Schuld. Somit hat das OLG das Ersturteil nur teilweise bestätigt.
Wie berichtet, erfolgte im heurigen Februar nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt ein Schuldspruch, der den Bauern verpflichtete, dem Witwer und dem Sohn der Verstorbenen in Summe rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente von rund 1.600 Euro zu zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei etwa 490.000 Euro. Die Schadenersatzzahlungen des Landwirts würden nun aufgrund des OLG-Spruches halbiert.

Abzäunung wäre zumutbar gewesen

Zum Schuldanteil des Landwirts hielt das OLG fest, dass das bloße Aufstellen eines Warnschildes nicht ausreichend gewesen sei. Der Landwirt hätte den neuralgischen Teil des Weges auf einer Länge von rund 500 Metern entlang seiner Weidefläche abzäunen müssen. Eine derartige Einzäunung wäre dem Bauern zumutbar gewesen.

Erneute Revision beim OGH

Ewald Jenewein, der Anwalt des Landwirts, will sich aber auch mit dem abgeänderten Urteil nicht zufriedengeben. Jenewein kündigte eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) an.
Das ursprüngliche Urteil hatte weitreichende Folgen. Von einem Ende des Almsommerns in der bisherigen Form war die Rede. Überlegt wurden Almsperren für Wanderer, das Land Tirol kündigte die Einführung einer Wegeversicherung für Almen und Wiesen an. Die Kosten von rund 50.000 Euro werde das Land Tirol übernehmen, hieß es im Frühjahr. Damit sollten Almbauern im Falle eines Zwischenfalls künftig finanziell abgesichert sein. Zudem wolle man weiterhin mit Info-Kampagnen auf Prävention und Aufklärung setzen.

Verhaltensregeln für Wanderer auf Almen

Auch die Bundesregierung reagierte auf den Fall mit dem Aktionspaket “Sichere Almen” und mit einer Novellierung der Viehhalterhaftung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, die von National- und Bundesrat beschlossen wurde.
Demnach sind mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2019 auch Almbesucher und Wanderer verpflichtet, Verhaltensregeln auf Almen und Weiden einzuhalten. So werden Almbesucher angewiesen, den Kontakt mit Weidevieh zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Begegnungen von Mutterkühen und Hunden. Markierte Wanderwege sind einzuhalten und Hunde sind an kurzer Leine zu führen bzw. bei einem absehbaren Angriff eines Weidetieres sofort von der Leine zu lassen. Blockiert Weidevieh den Weg, dann soll es mit großem Abstand umgangen werden. Zäune sind zu beachten und Tore zu schließen.

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QuelleH.Maad
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