Die Strafen für den Import von illegal geschlägertem Holz werden künftig empfindlich erhöht. „Holz-Importeure, die illegal geschlägertes Holz nach Österreich bringen, müssen künftig mit drei Mal so hohen Geldstrafen wie bisher rechnen“, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. „Im Wiederholungsfall geht der Strafrahmen hinauf bis 100.000 Euro“, so die Ministerin. Die entsprechende Regierungsvorlage zur Änderung des Holzhandelsüberwachungsgesetzes (HolzHÜG) wurde heute (einstimmig) vom Nationalrat beschlossen. „Das ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der nachhaltigen Waldbewirtschaftung“, so Köstinger. Die Gesetzesänderung sei auch der richtige Schritt, damit das EU-weit geltende Verbot, Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf den Binnenmarkt zu bringen, künftig in Österreich noch effizienter vollzogen werden kann. „Niemand hat Verständnis dafür, wenn einige wenige sich nicht an die Regeln halten. Diese Verschärfung ist notwendig, um ‚schwarze Schafe‘ wirksam sanktionieren zu können.“
Das adaptierte Gesetz wird noch im Laufe des Sommers in Kraft treten. Mit den Änderungen der bestehenden Bestimmungen des HolzHÜG werden die Regeln zur Zusammenarbeit der Behörden verbessert, insbesondere die Mitwirkungspflichten der heimischen Zollbehörden klar geregelt. Zudem wurde im HolzHÜG die Grundlage für eine Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen geschaffen. Mit der Ermächtigung für eine Verordnung können in weiterer Folge die Details bezüglich Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen sowie deren Überprüfung für den Bereich der forstlichen Biomasse festgelegt werden.