Heute, Donnerstag, wurde vom Nationalrat ein neues Landarbeitergestz beschlossen, das mit 1. Juli dieses Jahren in Kraft tritt.
“Mit dem neuen Landarbeitsgesetz gehört Österreich zu den internationalen Vorreitern. Damit erreichen wir schnellere Verfahren, einheitliche Arbeitsbedingungen und beseitigen Ungerechtigkeiten. Das ist ein wichtiger Schritt für die rund 162.000 Betriebe mit insgesamt 30.000 Landarbeiterinnen und Landarbeitern in Österreich. Sie leisten jeden Tag harte und unersetzbare Arbeit für unser Land und unsere Lebensmittelversorgung”, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.
Durch das neue Gesetz treten verbesserte und einheitliche Rahmenbedingungen in Kraft. Erneuert wurden u.a. arbeitsrechtliche Vorschriften für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Dazu gehört die Vereinheitlichung der neun bundeslandspezifischen Landarbeiterordnungen zu einem Landarbeitsgesetz. Neu sind auch bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Ermöglichung des Papamonats, die volle Anrechnung der Elternkarenz auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche oder der Anspruch auf Pflegekarenz.
Zudem werden Arbeitgeberzusammenschlüsse ermöglicht. Betriebe können sich damit in Zukunft innerhalb einer Region zusammenschließen, um gemeinsam Arbeits- und Fachkräfte zu beschäftigen. Damit soll eine attraktive und nachhaltige Beschäftigung über das gesamte Jahr ermöglicht werden, Synergieeffekte können künftig besser genützt werden. “Das ist für viele Betriebe eine gute Chance, um gemeinsam Beschäftigung zu schaffen. Damit machen wir Jobs attraktiver und stärken land- und forstwirtschaftliche Arbeitsplätze in den Regionen”, so Köstinger.
„Wir haben aus neun Landesgesetzen ein Bundesgesetz gemacht. Davon profitieren rund 35.000 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, die Arbeitgeber und der ländliche Raum. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Erstmals schafft das Landarbeitsgesetz in Österreich einheitliche und klare Regelungen für die Betriebe sowie für die Beschäftigten. Künftig macht es keinen Unterschied mehr, ob man Erntehelfer in Tirol oder in Kärnten, Forstfacharbeiter oder Gärtner in Niederösterreich oder Burgenland ist. Arbeitnehmer können nun auch flexibler und vor allem unter den gleichen Bedingungen und Bezahlung in verschiedenen Bundesländern arbeiten. Eine wirkliche Verbesserung dafür haben wir uns lange eingesetzt“, so kommentiert der Tiroler Bauernbund-Abgeordnete Hermann Gahr den Beschluss.
Aus 100 Verordnungen in den neun Bundesländern wurden nun 20 Verordnungen. Eine Verwaltungsvereinfachung, die mehr Rechtssicherheit und Flexibilität bringt. Mit der erstmaligen Möglichkeit von Arbeitgeberzusammenschlüssen werde der Arbeitsplatz Bauernhof attraktiviert, so Gahr, der betont: “Mit dieser Reform stärken wir zusätzlich den ländlichen Raum und sichern Arbeitsplätze in der Region.“