Köstinger: Bestand von Biomasse-Anlagen sichern

Antrag im Nationalrat soll Verlängerung der Tarife für Biomasseanlagen bringen - Neue Regelung ist weiterer Baustein der #mission2030

Ein Heizwerk der EVN in NÖ. Rund 130 Biomassekraftwerke sind bundesweit in Betrieb.

Auslaufende Einspeisetarife für Strom bringen Holzkraftwerke in Bedrängnis – am Donnerstag, 22. November 2018, haben die Regierungsparteien einen parlamentarischen Initiativantrag eingebracht, der den Weiterbetrieb der Holzkraftwerke sicherstellen soll. Bei rund 50 der ingesamt 130 Anlagen, die Holz zu elektrischem Strom und Wärme verwerten, läuft in diesen Wochen der Einspeisetarif aus.
Die neue Regelung soll den Betreibern von Biomasseanlagen ermöglichen, einen neuen Antrag zu stellen, wenn ihr Einspeisetarif in den Jahren 2017 bis 2019 ausgelaufen ist bzw. auslaufen wird. Diese Maßnahme soll den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen „Erneuerbaren Ausbau Gesetzes“ (EAG) überbrücken. Das neue EAG soll in den kommenden Monaten erarbeitet werden und 2020 in Kraft treten.

Zweidrittelmehrheit erforderlich

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „Die österreichische Bundesregierung will im Rahmen der Klima- und Energiestrategie #mission2030 die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energiequellen bis 2030 auf 100 Prozent steigern. Dabei können wir auf effiziente Bestandsanlagen natürlich nicht verzichten. Biomasse mit der nachhaltigen Ressource Holz sind dafür ein wichtiger Bestandteil.“ Der parlmentarische Beschluss soll sicherstellen, dass diese Anlagen weiter betrieben werden können und nicht in existentielle Schwierigkeiten geraten. Zudem stelle man damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum und auch in der Großstadt Wien sicher.
Der eingebrachte Antrag soll noch im November im Ausschuss behandelt werden. Für den endgültigen Beschluss der neuen Regelung ist im Parlament eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die SPÖ-Fraktion wurde schon zu Gesprächen eingeladen. Köstinger: „Ich lade hier alle Parlamentsparteien ein, diesen Antrag im Sinne der erneuerbaren Energieträger in Österreich zu unterstützen.“
Die Kosten für die nun beantragte Maßnahme werden aus heutiger Sicht bei rund 50 Mio. Euro liegen, je nachdem wie viele Anlagen einen Antrag auf Nachfolgetarif stellen werden und wie sich der Marktpreis entwickelt. Dem gegenüber steht eine viel größere Senkung des Unterstützungsbedarfs für erneuerbare Energien. Das heißt, dass es für die Haushalte und Betriebe auch nächstes Jahr jedenfalls eine deutliche Senkung der Ökostromkosten geben wird.

Schadholz verwerten statt Strom aus Kohle

Seitens des Österreichischen Biomasseverbands unterstützt Präsident Franz Titschenbacher den Antrag: „Nicht nur aus Gründen der Energie- und Versorgungssicherheit, sondern auch für die Bewältigung der aktuellen Windwurf- und Käferschäden ist der Weiterbetrieb der Anlagen essentiell.“ Ein Blick auf das aktuelle Stromaufkommen zeige, wie stark wir im Strombereich noch immer von fossilen Energieträgern und Stromimporten abhängig sind, so Titschenbacher. In den vergangenen Tagen sei deren Anteil meist über 50 Prozent gelegen. Über eben diese Stromimporte würden auch große Mengen an Kohle- und Atomstrom in unsere Haushalte gelangen, so der Verbandspräsident.

Holzkraftwerke verfügen bis 2017 über eine Engpassleistung von rund 300 Megawatt (MW), die bis 2020 auf etwa 450 MW ausgebaut werden könnte. Die ingesamt rund 130 Anlagen in Österreich sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt und meist in Industriestandorte oder Fernwärmenetze eingebunden. Durch das sukzessive Auslaufen der Einspeisevergütung drohen laufend Anlagen vom Netz zu gehen. Alleine 2019 würden Werke mit einer Engpassleistung von annähernd 140 MW vom Tarifende betroffen sein.
Holzkraftwerke sind für die Wärmewende doppelt wirksam. Sie erzeugen auch im Winter Strom, wenn Wasserkraft und Photovoltaik witterungsbedingt weniger Energie bereitstellen können. Sie verbessern damit nicht nur die Klimabilanz des Stromes, sondern indirekt auch jene von strombasierten Heizsystemen. In der Forstwirtschaft ermöglicht sie die Verwertung von niederwertigen Sortimenten, wie sie bei Windwürfen, Käferholz oder Waldpflegemaßnahmen verstärkt anfallen und für die es bis vor wenigen Jahren kaum Abnehmer gab.

- Bildquellen -

  • 23 03 EVN Tulln15 Web: EVN
- Werbung -
Vorheriger ArtikelAgrar-Terminmarktnotierungen 23. November 2018
Nächster Artikel127 Mio. Euro für Hochwasserschutz, Trinkwasser und Abwasserentsorgung