Die Verantwortung von Universitäten, „zur Lösung der Probleme des Menschen und zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen“ (§1, Universitätsgesetz, 2002), gewinnt in Zeiten der Klimakrise zunehmend an Bedeutung. Wie weit kann, darf, soll oder muss aber die gesellschaftliche Verantwortung der Wissenschaften reichen? Vergangene Woche lud die Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien zu einer Tagung zu dem Thema ein.

Fragt man Reinhard Steurer, Professor für Klimapolitik am Institut für Wald-, Umwelt- und Ressourcenpolitik der BOKU und aus den Medien als ein Unterstützer der „Letzten Generation“ bekannt, so ist seine Antwort klar: „Wer glaubt, im Klimanotstand politisch neutral bleiben zu können, stützt den fossilen Status quo. Politische Neutralität in Zeiten großer Krisen und Umbrüche ist eine Illusion, die unsere Zivilisation gefährdet.“

Freilich müssen sich auch Forscher auf dem Boden des Rechtsstaates bewegen. „Wenn sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unmittelbar an Klimaprotesten wie Straßenblockaden beteiligen, können sie wie alle anderen BürgerInnen bestraft werden“, so Univ.-Prof. Daniel Ennöckl vom Institut für Rechtswissenschaften der BOKU. Die bloße Erklärung, sich mit den Protesten der Klimaschützer zu solidarisieren und diese ideell zu unterstützen, sei aber durch die Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK) geschützt und könne nicht sanktioniert werden.

„Informationsgesättigte Meinungsbildung“

Univ.-Prof. Ilona Otto, Transformationsforscherin am Wegener Center der Universität Graz, betonte wie auch andere die Funktion der Wissenschaft für faktenbasierte Entscheidungen: „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler  können zu den Lösungen beitragen und sollen die Transformationsprozesse begleiten, um eine informationsgesättigte Meinungsbildung zu gewährleisten und die Faktenbasis für Entscheidungen zu übermitteln.“

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AUTORRed. MS
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