Nur einen Tag nach der Präsentation der neuen Karfreitags-Regelung der Regierung hat der Nationalrat am Mittwoch, 27. Februar, einen entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst. ÖVP und FPÖ stimmten laut Parlamentskorrespondenz im Plenum dafür, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen. Stattdessen wird ein wahlweiser “persönlicher Feiertag” für alle eingeführt. Das heißt, jeder Arbeitnehmer kann künftig einen Tag im Jahr auswählen, an dem ihm jedenfalls Urlaub zu gewähren ist. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht. Es sei ihnen wichtig gewesen, ein Einvernehmen mit der evangelischen und der katholischen Kirche herzustellen, begründeten die Regierungsparteien ihre letztlich getroffene Entscheidung und die damit verbundene Abkehr vom ursprünglich angedachten “halben Feiertag”.
Wer einen seiner Urlaubstage künftig als “persönlichen Feiertag” nutzen will, muss dies spätestens drei Monate im Voraus schriftlich bekanntgeben, wobei für die ersten Monate nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen eine Übergangsregelung gilt. Damit soll gewährleistet werden, dass etwa Protestanten auch heuer am Karfreitag freinehmen können.
Kommen Arbeitnehmer einem entsprechenden Ersuchen ihres Arbeitgebers nach und arbeiten am “persönlichen Feiertag” trotzdem, haben sie zusätzlich zur Bezahlung der geleisteten Arbeit Anspruch auf Urlaubsentgelt, was bei einem Acht-Stunden-Tag einem hundertprozentigen Zuschlag entspricht. Gleichzeitig kann der Urlaubstag später konsumiert werden. Das Recht auf einen selbstbestimmten Urlaubstag gilt grundsätzlich auch für Bundesbedienstete – Lehrer sind laut Erläuterungen davon aber nicht umfasst, da das für sie geltende Dienstrecht auf Schulferien und Schuljahre und nicht auf Urlaubsjahre abstellt.
Verbunden mit dem Gesetzespaket ist auch ein Eingriff in geltende Kollektivverträge, die Regelungen für den Karfreitag enthalten. Laut Erläuterungen ist das notwendig, um eine diskriminierungsfreie unionskonforme Lösung sicherzustellen.
Notwendig gemacht hatte diese Gesetzesänderung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass die bisherige Karfreitagsregelung als Diskriminierung ansah, da nur Evangelische, Altkatholiken und Methodisten an diesem Tag arbeitsfrei hatten, Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften aber nicht.
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- Kreuz Auf Einem Friedhof: Wodicka