Verpflichtend ist die Herkunftskennzeichnung künftig bei den Lebensmitteln Fleisch, Milch und Eier sowie in verarbeiteten Lebensmitteln im Supermarkt und in Speisen der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung. Konkret greift das Gesetz bei verarbeiteten Lebensmitteln und in der Gemeinschaftsverpflegung, wenn die Zutat mindestens 50 Prozent des Lebensmittels bzw. der Speise ausmacht oder jene Zutat, die Konsumenten mit der Bezeichnung des Lebensmittels bzw. der Speise assoziiert, im fertigen Produkt enthalten ist.
„Damit wird es endlich Transparenz bei Lebensmitteln geben. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung unserer heimischen Landwirtschaft und unserer rot-weiß-roten Lebensmittel“, freut sich Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler und führt aus: „Die beiden Verordnungen des Gesundheitsministers gehen diese Woche in Begutachtung und werden bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die Kennzeichnung soll im Jahr 2023 in Kraft treten. Ein besonderer Dank gilt unserer Bundesministerin Elisabeth Köstinger für ihren Einsatz. Unsere Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt!“
Erster Schritt zur Regionalität
„Mehr denn je wollen die Menschen wissen, woher ihr Essen kommt. Für mich steht außer Frage, dass Regionalität die Zukunft ist und auch den aktuellen Zeitgeist trifft. Im Handel, im Haushalt, in öffentlichen Küchen und natürlich auch in der Gastronomie. Den ersten Schritt haben wir nun mit der Pflicht im Handel und der Gemeinschaftsverpflegung getan und ich bin zuversichtlich, dass auch die Gastronomie die Vorteile des Schritts hin zu heimischen Produkten erkennen wird“, meint Josef Geisler.
Rund 200 Tiroler Betriebe aus der Gastronomie und Hotellerie leben Regionalität bereits und werden dafür von der Agrarmarketing Tirol als „Bewusst-Tirol“-Betriebe ausgezeichnet. „Ich bin überzeugt, dass die Betriebe von diesem Bekenntnis zur Regionalität mehr denn je profitieren.“ Gerade der Tourismus sei auch einer der größten Nutznießer der Landwirtschaft: Neben hochwertigen Produkten sorgt die heimische Lebensmittelerzeugung auch für die Pflege der Kulturlandschaft, mit der Tirol als Urlaubsland beworben wird. „Geben und Nehmen“ müsse das Motto lauten, so Geisler.
„Unsere Region ist Österreich“
„Nicht alles kann überall erzeugt werden, daher darf Regionalität nicht zu eng definiert werden. Unsere Region ist Österreich. Die Nichtverfügbarkeit von bestimmten Produktgruppen in Tirol oder gar in einzelnen Talschaften darf nicht dazu führen, die Produkte – weil ich sie eben ums Eck nicht bekomme – gleich am Weltmarkt zu beziehen. Österreich ist in allen maßgeblichen Produktgruppen Selbstversorger“, erklärt Bauernbundobmann Geisler.
Für jedes Gebiet gibt es landwirtschaftliche Leitprodukte. Für Tirol z. B. sind das Rind- und Kalbfleisch, Milch und Milchprodukte, Kartoffeln sowie Gemüse. Diese Produktgruppen sollten nach Möglichkeit aus der Region bezogen werden. Andere Produkte, z. B. Schweinefleisch, sind nach Möglichkeit aus Österreich zu beziehen.
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