Jagd auf den Wolf wird eröffnet

Im Februar-Landtag wurde die Novelle des Tiroler Jagdgesetzes beschlossen. Damit wird der langjährigen Bauernbund-Forderung nachgekommen, eine effiziente und rasche Bejagung von Großraubtieren zu ermöglichen.

Jäger
Die Jagd auf Problemwölfe soll eröffnet werden: Durch die Jagdgesetznovelle werden effiziente Entnahmen ermöglicht.

Im vergangenen Jahr wurden alleine in Tirol 413 Alm- bzw. Weidetiere gerissen und 527 Nutztiere gelten als vermisst (Quelle: Land Tirol, Jahresbericht 2022). Aufgrund dieser akuten Bedrohung durch große Beutegreifer wurde die Novelle des Jagdgesetzes im Tiroler Landtag mehrheitlich beschlossen. Mit 1. April 2023 soll sie in Kraft treten.

Die Jagdnovelle soll rasche und praktikable Hilfestellung für betroffene Bauern bieten, erklärt Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler, der sich federführend für die Novelle im Jagdgesetz eingesetzt hat. „Seit vielen Jahren bemühen wir uns jetzt schon um eine realistische Möglichkeit, mit den Großraubtieren in Tirol umzugehen. Mit der Jagdnovelle schaffen wir das Werkzeug für ein brauchbares Management.“ Konkret wird auf eine Verordnung gesetzt, die das Verfahren vom Schadereignis bis hin zur Entnahme straffen soll. Gleichzeitig werden Risiko- und Schadraubtiere klar definiert und gleichzeitig nicht schützbare Almen durch Verordnung definiert. Das Fachkuratorium des Landes Tirol wird ausgesetzt. Alle Änderungen im Jagdgesetz gelten für die Großraubtiere Wolf, Bär, Luchs und Goldschakal. 

Neue Regelung bei Entnahmen:
Schnellere Maßnahmen

„Der Verordnungsweg ist ein juristischer Grenzgang. Aber solange die EU den Schutzstatus des Wolfs nicht senkt, haben wir keine andere Wahl. Wir werden dieses Risiko jedenfalls eingehen. Es geht darum, den Wölfen in Tirol den Kampf anzusagen“, findet Geisler klare Worte. Im vergangenen Jahr hat das Land Tirol mehrere Entnahmebescheide für schadfällige Wölfe ausgesprochen. Diese wurden durch Einsprüche von NGO’s verhindert.

Durch die unmittelbare Rechtswirksamkeit von Verordnungen können nötige Maßnahmen zukünftig ohne Verzögerungen durch Einsprüche durchgeführt werden. „Durch die reflexartige Beeinspruchung diverser Naturschutzorganisationen konnte im vergangenen Jahr kein einziger dieser schadensstiftenden Wölfe entnommen werden“, schildert Geisler die Hintergründe. Die Ausnahme von der Schonzeit gilt dann in einem zeitlich und örtlich begrenzten Rahmen. Wenn die Rissbeurteilung durch einen Amtstierarzt vorliegt ist kein DNA-Nachweis oder Ähnliches mehr erforderlich.

Vorwürfe des WWF

Als “klar rechtswidrig” wertet der WWF die Novelle im Tiroler Jagdgesetz. LHStv. Josef Geisler entgegnete darauf: “Der Vorwurf, dass Tirol pauschal alle Wölfe in Tirol erschießen will, ist eine Lüge. Wir führen Einzelfallbetrachtungen durch geschulte Veterinärmediziner durch. Es herrscht eine klare Definition bei der Beurteilung, ob ein Wolf entnommen werden muss oder nicht.”

Bericht aus der Praxis

Im Landtag meldete sich auch der Kufsteiner Bezirksbauernobmann LAbg. Michael Jäger zu Wort und berichtete aus der Praxis: “Endlich wird auf den Hilferuf der ländlichen und bäuerlichen Bevölkerung eingegangen. Es wird durchaus ein juristischer Grenzgang, doch dieses Risiko müssen wir eingehen.” Als Almbetreiber sprach er über die große Biodiversität, die durch die Almbewirtschaftung sichergestellt wird. Auch als praktizierender Jäger konnte er sich fachkundig äußern: “In der Jagd geht es nicht um Abschüsse, sondern um die Hege und die Pflege des wildökologischen Raums. Daher braucht es auch ein geregeltes Wolfsmanagement.”

Definition von Risiko- und Schadtieren

  • Risikotiere: Großraubtiere, die sich wiederholt in einem Umkreis von weniger als 200 Metern besiedelten Gebieten und vom Menschen genutzen Gebäuden und Stallungen etc. nähern. Hier besteht ein Risiko für Menschen, da dieses Tier die natürliche Scheu verloren hat und sich dem Menschen zu sehr nähert.
    Die Sichtung muss mindestens zweimal im selben Gebiet erfolgen und durch die Abteilung Landesveterinärdirektion nachgewiesen werden. Dazu benötigt es einen bestätigten Hinweis (d. h. ein von einer erfahrenen Person überprüfter Hinweis, z. B. Spur oder Riss, bei dem ein Wolf, Luchs oder Bär als Verursacher bestätigt werden konnte. Die erfahrene Person kann den Hinweis selber oder anhand einer aussagekräftigen Dokumentation von einer dritten Person überprüfen und bestätigen).
  • Schadtiere: Großraubtiere, die sich im Bereich von bewirtschafteten Feldern aufhalten.
    Bei nicht geschützten Nutztieren greift die Regelung, wenn diese wiederholt in nicht schützbaren Gebieten gerissen/verletzt wurden (min. zweimal im selben Gebiet). Bei sachgerecht geschützten Nutztieren reicht ein Riss oder eine Verletzung.
    Bei jedem Großraubtierereignis braucht es die Feststellung des zuständigen Amtstierarztes.

Vorreiter Kärnten

Kärnten hat als erstes Bundesland die Form der Wolfs-Verordnung gewählt und konnte bereits Mitte November 2022 legal eine Problemwölfin entnehmen. Ende Jänner 2023 wurde ein weiterer Problemwolf entnommen.

Im Jänner 2022 trat die erste Kärntner Wolfsverordnung in Kraft. Nach einem Jahr mit rund 410 Rissen und 457 vermissten Nutztieren durch Wölfe (Quelle: Land Kärnten, Zeitraum 15.11.2021-15.11.2022) wurde diese Verordnung Ende Jänner 2023 angepasst:

  • Künftig können Wölfe schon ab dem ersten Riss als Risikowölfe gelten.
  • Die Vergrämung wurde erleichtert, auch optische und akustische Signale gelten als Vergrämungsversuche.
  • Das Jagdgebiet, das zuvor zehn Kilometer Radius um den letzten Riss/Vergrämungsversuch umfasste, wird auf alle Jagdgebiete, die im Radius von zehn Kilometer berührt werden, erweitert.
  • Die Anzahl der Nutztiere, die ein Wolf reißen/verletzen muss, um als Schadwolf zu gelten, wird verringert. Zusätzlich werden Pferde und Rinder zu den Nutztieren hinzugezählt.
    Auf nebeneinanderliegenden Almen gerissene/verletzte Nutztiere werden innerhalb von sieben Tagen zusammengefasst, statt einzeln erfasst.

Kärntens Agrar-Landesrat Martin Gruber: „Die rechtlichen Möglichkeiten sind mit der bisherigen Verordnung schon sehr weit ausgeschöpft. Aber wir drehen zum Schutz vor dem Wolf trotzdem noch einmal ein paar Schrauben strammer an, um auf Erfahrungen des ersten Umsetzungsjahres zu reagieren.“

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  • Jäger: Adobe Stock
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AUTORred. HP
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