Holzmarkt März 2020

Der Dienstleistungssektor sowie der private Konsum waren bis zu den Corona bedingten Restriktionen wesentliche Treiber der österreichischen Konjunktur. Aufgrund der absehbaren wirtschaftlichen Probleme, allen voran im Tourismus, ist auch mit Verzögerung eine Abschwächung des Bausektors im Inland zu erwarten.

Die globale Corona-Krise beeinflusst mittlerweile auch die Holzmärkte. Bereits im Jänner musste der Export von Rund- und Schnittholz aufgrund fehlender Container nach China aber auch andere Überseemärkte stark reduziert werden. Die allgemeinen Corona-Restriktionen führen zunehmend auch in Europa im Export von Schnittholz und Sägerestholz –vor allem nach Italien- zu Problemen.

Aufgrund der großen Verunsicherung häufen sich die Nachrichten über Produktionsdrosselungen bei den Sägewerken in Österreich. Nachdem die Rundholzlager jahreszeitlich eher unüblich bereits jetzt prall gefüllt sind, gibt es für Nadelsägerundholz bereits Zufuhrkontingentierungen und erste Zufuhrsperren. Die Waldlager bauen sich daher zunehmend rasch auf und die Preise geraten unter Druck.

Beim Laubsägerundholz bleibt die Eiche bei attraktiven Preisen weiterhin rege nachgefragt. Schlechte Laubholzqualitäten sind hingegen kaum absetzbar.

Auch die Produktion von Nadel-Industrieholz für die Papier-, Zellstoff- und Plattenindustrie ist vorab zwischen den Vertragspartnern bestens abzustimmen. Die Abnahme erfolgt streng kontingentiert, zusätzliche Mengen außerhalb von Verträgen werden nur schwer absetzbar sein. Die Preise befinden sich auf sehr niedrigem Niveau. Der Absatz von Rotbuchenfaserholz läuft bei stabilen Preisen und guter Bevorratung weitgehend ungestört.

Am Energieholzmarkt sind im Vergleich zum Vormonat keine Verbesserungen eingetreten: das Überangebot an Energie- und Sägerestholz trifft auf volle Lager und geringe Nachfrage.

Aufgrund der aktuell unübersichtlichen Situation und den zu erwartenden Absatzproblemen –spätestens zum Zeitpunkt frischen Käferbefalls- wird empfohlen, derzeit die Holzernteaktivitäten auf die Beseitigung von Sturm- und Schneebruchschäden zu beschränken. Einzelbäume sollten als „Fangbäume“ genutzt werden, sind aber von der Wurzel zu trennen, um fängisch zu sein. Absatzmöglichkeiten im Laubholz sollten genutzt werden. Alle Vermarktungsaktivitäten sind zwischen den Vertragspartnern penibel abzustimmen, um Qualitätsverluste und Forstschutzprobleme zu vermeiden.

 Alle angegebenen Preise beziehen sich auf Geschäftsfälle im Zeitraum Februar – Anfang März 2020 und sind Nettopreise, zu denen die Umsatzsteuer zuzurechnen ist. Für den Holzverkauf an Unternehmer gelten folgende Steuersätze: bei Umsatzsteuerpauschalierung für alle Sortimente 13 %, bei Regelbesteuerung sind für Energieholz/Brennholz 13 % und für Rundholz 20 % anzuwenden.

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