Noch bis 17. April kann für stromintensive Produktionszweige wie Beregnung, Belüftung, Kühlung, Trocknung, für Kultivierung in Glashäusern oder speziellen, abgeschlossenen Räumlichkeiten sowie für Weinproduktion, Aquakulturen, Urlaub am Bauernhof, für Direktvermarktung oder Buschen-/Almausschank die Stufe 2 des Stromkostenzuschusses beantragt werden.

Voraussetzung dafür ist der Mehrfachantrag 2022. Als Bemessungsgrundlage dient ein durchschnittlicher Jahresstromverbrauch über 7.500 kWh, nachzuweisen anhand der beiden letztverfügbaren Jahresstromrechnungen. Pauschale Abgeltungen der Stufe 1 werden abgezogen. Der errechnete Wert wird mit 10,4 Cent/ kWh multipliziert. Auszahlung: voraussichtlich im Dezember 2023.

Im Online-Formular sind der angegebene Tätigkeitsbereich/Betriebszweig und der durchschnittliche Stromverbrauch zu belegen. Ein Tipp: Vor Antragstellung bei eAMA mittels Entlastungsrechner überprüfen, ob tatsächlich ein Anspruch auf den Zuschuss besteht.

Mehr dazu: www.entlastungsrechner.lk-noe.at; www.eama.at

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AUTORRed. BW
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