Viele Gebiete Österreichs hat das Hochwasser heimgesucht. Grundsätzlich gilt dabei auch beim Auto: Je höher die Wasserlinie, desto beträchtlicher der Schaden. „Nur wenn die Wasserlinie unterhalb der Felgenmitte liegt, sind in der Regel keine Funktionsprobleme zu erwarten. Lediglich die Trag- und die Spurstangengelenke sollten dann überprüft und gegebenenfalls getauscht werden“, rät ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Sollte der Motorraum mit Wasser in Kontakt gekommen sein, muss das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen abgeschleppt werden. Ist Wasser im Zylinder, könne bei einem Startversuch ein „Wasserschlag“ auftreten – mit einem Motorschaden zur Folge. Sand und Wasser im Fahrzeuginneren könnten auch Schäden an Fahrwerk und Bremsen auslösen, die sich eventuell erst Monate nach dem Unglück zeigen würden. Der ÖMTC empfiehlt daher auch dringend eine Überprüfung des Bremssystems und nachdem das Fahrzeug im Hochwasser stand, generell eine Kfz-Expertin oder einen -Experten zu verständigen und es keinesfalls selbst in Betrieb zu nehmen.
Wer nach dem Rückgang der Pegelstände Schäden an seinem Fahrzeug entdeckt, kann sich langwierige Streitereien mit der Versicherung durch richtiges Vorgehen ersparen. „Schäden sollten mit Fotos dokumentiert und der Versicherung unverzüglich gemeldet werden“, rät ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Auch er empfiehlt, einen Startversuch, der einen Motorschaden zur Folge haben kann, tunlichst zu unterlassen. Die Versicherung könne in diesem Fall die Leistung verweigern. Grundsätzlich gilt aber laut ÖAMTC, dass nur wer über eine abgeschlossene Kaskoversicherung verfügt, Anspruch auf finanzielle Entschädigung hat.
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