Hilfen für burgenländische Landwirte

Am 8. Jänner hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die 17-jährige Übergangsfrist für Vollspaltenböden im Tierschutzgesetz gekippt. Das Verbot von Vollspaltenböden auch in bereits vor 2023 bestehenden Ställen tritt damit nicht erst 2040 in Kraft, wie ursprünglich von der Bundesregierung geplant. Die entsprechende Bestimmung im Tierschutzgesetz wird mit 1. Juni 2025 aufgehoben. 

Zur finanziellen Unterstützung der Bauern im Burgenland stellt dessen Landesregierung mit der EU und dem Bund eine Investitionsförderung für tierfreundliche Stallbauten zur Verfügung. Im Zuge des EU-Förderprogramms „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ werden auch besonders tierfreundliche Stallbauten gefördert. Der maximale Fördersatz beträgt 35 Prozent, für Junglandwirte gibt es einen Bonus von 5 Prozent zuätzlich bei anrechenbaren Kosten von maximal 400.000 Euro. Die Anträge für die Investitionsförderung können laufend bei der LK Burgenland eingebracht werden. In der Förderperiode 2014 bis 2022 wurden im Zuge dieses Förderprogramms insgesamt rund 24,9 Mio. Euro ausbezahlt. In der Periode 2023 bis 2027 stehen insgesamt rund 18,9 Mio. Euro zur Verfügung.

- Bildquellen -

  • Sauen: Agrarfoto.com
- Werbung -
AUTORRed. SN
Vorheriger ArtikelSchmalfilme über den Alltag in Kärnten gesucht
Nächster ArtikelUrlaub am Bauernhof: Das sind die beliebtesten Höfe