Handwerkerbonus neu beschlossen

Anträge können ab dem 15. Juli 2024 online gestellt werden.

Der Nationalrat hat die Neuauflage des Handwerkerbonus des Bundes beschlossen. Die ÖVP-Nationalratsabgeordneten Niki Berlakovich und Christoph Zarits rufen auf, von diesem Förderangebot Gebrauch zu machen. 

Der Handwerkerbonus ist ein Zuschuss auf handwerkliche Arbeitsleistungen, die man in einer Wohnung oder in einem Eigenheim durchführen lässt, wie z. B. Fenstersanierung, Terrassenumgestaltung, Malerarbeiten, Fliesenlegerarbeiten oder ein Kücheneinbau. 

Zur Förderung der Lohnkosten für Arbeiten bei einem Um- oder Neubau stehen für 2024 und 2025 insgesamt 300 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden 20 Prozent der Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10.000 Euro. Die Förderhöhe beträgt maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit für dieses Jahr und maximal 1.500 Euro im nächsten Jahr. 

Der Handwerkerbonus des Bundes ist rückwirkend für Rechnungen ab dem 1. März gültig. Anträge können ab dem 15. Juli 2024 online gestellt werden, die Website dafür wird in den kommenden Wochen online gehen. 

„Neben dem Handwerkerbonus unterstützen wir auch mit günstigen Wohnkrediten. Der Bund gibt den Ländern einen Zweckzuschuss in Form einer Zinsstützung. Die Länder haben dadurch die Möglichkeit, niedrig verzinste Wohnbaudarlehen mit einem Maximalzinssatz von 1,5 Prozent und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme zu vergeben“, informieren Berlakovich und Zarits abschließend.

- Bildquellen -

  • Zarits/ Berlakovich: Matthias Huber
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AUTORRed. SN
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