Handeln mit Nippon

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan, kurz JEFTA, wird um einige Vereinbarungen erweitert.

Die EU und Japan erweiterten unter anderem die Liste geografisch geschützter Produkte. Foto: Jonathan Stutz - Adobe.stock.com-

Wie die Kommission Anfang Februar genau zwei Jahre nach dem Start der Übereinkunft feststellte, wurden weitere wichtige Details ausgehandelt. So seien nun beidseitig jeweils 28 zusätzliche geografische Angaben geschützt. Laut Kommission handelt es sich hierbei um die „bisher schnellste Erweiterung“ einer Liste geografisch geschützter Angaben (g.g.A.) im Rahmen eines Freihandelsabkommens. Darüber hinaus soll die Liste für beide Parteien zeitnah um weitere 55 Herkunftsangaben ergänzt werden. Zu Beginn des JEFTA­-Vertrags war bereits die gegenseitige Anerkennung von jeweils mehr als 200 Herkunftsangaben vereinbart worden.
Die EU-Behörde hob außerdem hervor, dass Japan kürzlich gemäß dem Abkommen seine Weinstandards an die Vorgaben der Gemeinschaft angeglichen und auf seinem Hoheitsgebiet mehrere europäische önologische Verfahren zugelassen habe. Nun wird erwartet, dass künftig mehr Wein aus der EU nach Japan geliefert wird.
Seit dem Inkrafttreten von JEFTA seien auch die Zollverfahren mit Nippon „erheblich“ vereinfacht worden, betont man in Brüssel. Dadurch sei es für EU-Unternehmen leichter, Waren nach Japan zu exportieren.
Zollverfahren vereinfacht
Besonders kleine Unternehmen würden profitieren. EU-Handelskommissar Valdis Dombrovkis bezeichnete JEFTA als „eines unserer wichtigsten Abkommen“, der bilaterale Handel belaufe sich auf rund 170 Mrd. Euro jährlich. Laut EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski böten sich für EU-Winzer nun größere Exportchancen. ,,Gute Lebensmittel bedeuten gute Geschäfte“, so der Pole.
Für Hartkäse wird der japanische Importzoll von ursprünglich fast 30 % in den nun kommenden 13 Jahren bis auf null abgesenkt. Für Weichkäse wurden die Zollsätze von einst ebenfalls 30 % bereits vollständig gestrichen. Auch für EU-Rindfleisch, das mit einem hohen Zollsatz von 38,5 % belegt war, soll die Importabgabe bis 2034 auf 9 % verringert werden, 50.500 t pro Jahr sind schon jetzt zollfrei. Für Schweinefleischprodukte gilt dies seit zwei Jahren, ohne Mengenbegrenzung; davor waren sie mit bis zu 8,5 % Zoll von japanischer Seite belegt.

Bernhard Weber

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AUTOROnline: SN
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