Der Klimawandel ist auf den landwirtschaftlichen Betrieben spürbar und hat Auswirkungen auf die Einkommenssituation”, erklärt Agrarlandesrat Max Hiegelsberger. In den vergangenen Jahren gab es mit Dürre und Frost vermehrt Extremsituationen abseits von Hagel. Die Betriebsführer haben ein großes Interesse sich dagegen abzusichern. Bislang waren sie in vielen Fällen jedoch auf Mittel aus dem Katastrophenfonds angewiesen.
Preiswerte Möglichkeit der Eigenvorsorge
Per Gesetz wurde die staatliche Prämienförderung auf weitere Risiken ausgedehnt. Versicherungen gegen die Folgen von Dürre, Sturm und Starkregenfällen werden nun für alle landwirtschaftlichen Kulturen mit 50 Prozent bezuschusst – je 25 Prozent von Bund und Land. Entschädigungen aus dem Katatstophenfonds gehören damit der Vergangenheit an: “In Zukunft gibt es keine ad hoc Zahlungen mehr. Wir unterstützen die Eigenvorsorge”, betont Kurt Weinberger, Generaldirektor der österreichischen Hagelversicherung. Er sieht darin einen wichtigen Schritt für die Zukunft der österreichischen Landwirtschaft, da Entschädigungen nicht mehr von politischen Entscheidungen abhängig sind. Bäuerinnen und Bauern kön-nen nun selbst entscheiden ob sie ihre Flächen gegen unkalkulierbare Faktoren absichern und somit das Risiko an Dritte abgeben wollen. Der oberösterreichische Landwirtschaftskammerpräsident Franz Reisecker rät jedoch allen Landwirten dazu: “Es wäre unverantwortlich so ein System mit leistbaren Prämien nicht anzunehmen.” Weinberger rechnet damit, dass die Durchversicherung der oberösterreichischen Agrarfläche in den nächsten fünf Jahren auf 90 Prozent ansteigen wird. Derzeit sind 85 Prozent bei Hagel und nur 60 Prozent bei anderen Risiken abgedeckt.
Details der Produktneuerungen
- Die bestehende Dürreindex-Versicherung für Grünland und Mais wurde nun auf die Kulturen Weizen und Zuckerrübe ausgeweitet. Dabei wird der zehnjährige Niederschlagsdurchschnitt mit dem Niederschlag im aktuellen Jahr unter Berücksichtigung der Verteilung und von Hitze-tagen verglichen. Entschädigungen werden ab bestimmten Abweichungen ausbezahlt.
- Bei Überschwemmungsschäden waren bislang ausschließlich die Wiederanbaukosten gedeckt. Ab sofort sind auch Ertragsverluste durch Überschwemmung versichert, die zu einem Totalschaden an der Pflanze führen oder wenn der Qualitätsverlust so groß ist, dass eine Vermarktung nicht möglich ist.
- Auch im Bereich der Frostversicherung bei Obst wurde das Versicherungsangebot erweitert. Bisher waren lediglich Äpfel, Birnen, Haselnüsse und Erdbeeren gegen Frost versi- cherbar. Seit Anfang des Jahres sind auch Frostversicherungen bei Stein- und Beerenobstarten möglich. Das betrifft die Obstarten Kirschen, Weichseln, Pfirsich, Nektarinen, Marillen, Zwetschken sowie Brombeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren und Aronia.