Die EU-Kommission hat drei gentechnisch veränderten (GV) Sojasorten die Zulassung für den Import als Futter- und Lebensmittel in die EU erteilt, nicht aber für den Anbau in der EU. Alle drei Sorten des US-Saatgutunternehmens Monsanto haben eine wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) durchlaufen. Die GV-Sojasorten hatten bei der Zulassungsentscheidung allerdings nicht die erforderliche Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten gewinnen können, sodass letztlich die EU-Kommission über die Zulassung zu bestimmen hatte. Die nunmehr erfolgte Genehmigung ist auf zehn Jahre begrenzt. Alle aus diesen Sojabohnen hergestellten Produkte unterliegen der EU-Kennzeichnungspflicht und den gemeinschaftlichen Rückverfolgbarkeitsrichtlinien, teilte die Kommission mit.
US-Gesetz zu GVO
Unterdessen hat der US-Kongress einem Gesetz zur GVO-Kennzeichnung zugestimmt. Dieses müsste jetzt nur noch von Präsident Barack Obama unterzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht soll sich jedoch nur auf Lebensmittel beziehen, deren Hauptzutat gentechnisch verändert wurde. Für Produkte, die unter Nutzung von GV-Futtermitteln erzeugt wurden, wie etwa Milch, sei keine verpflichtende Kennzeichnung vorgesehen. Während Konsumentenschützer kritisierten, dass zu wenig Produkte unter das Gesetz fielen, bewertete die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft das Gesetz positiv. Mit einem nationalen Gesetz könnten viele verschiedene Sonderregelungen in den einzelnen Bundesstaaten vermieden werden.
AIz/Agra-europe/Eva ZItz