Gute Vorbereitung ist gleich fehlerfreier Antrag

Mit Anfang März hat die AMA den Versand der personalisierten Vordrucke für den Mehrfachantrag 2017 gestartet. In diesen Tagen beginnt auch die Antragssaison bei den Landwirtschaftskammern. Hier ein Überblick, was bei der Antragstellung zu b

Das AMA-Merkblatt zum Mehrfachantrag Flächen 2017 ist im Internet abrufbar unter www.ama.at im Menüpunkt
Das AMA-Merkblatt zum Mehrfachantrag Flächen 2017 ist im Internet abrufbar unter www.ama.at im Menüpunkt “Fachliche Informationen – Formulare / Merkblätter”. ©Agrarmarkt Austria
Bis 15. Mai 2017 läuft die Antragsfrist für den Mehrfachantrag 2017. Es ist im Interesse jedes Landwirts, den Termin einzuhalten, da verspätete Antragstellungen mit Abzügen bei den beantragten Zahlungen sanktioniert werden. Zur Vorbereitung auf die Antragstellung sendet die AMA seit Anfang März allen Betrieben personalisierte Vordrucke zu.
Die übermittelten Antragsunterlagen beinhalten:
• Stammdatenblatt,
• Kontoblatt über die Zahlungen des Jahres 2016,
• Feldstücksliste auf Basis des Vorjahresantrags,
• Maßnahmenseite mit den vorgedruckten Öpul-Maßnahmen,
• Verpflichtungserklärung,
• bei Teilnahme an der Maßnahme “Seltene Nutztierrassen” die Tierliste des Vorjahrs,
• bei Teilnahme an der Maßnahme “Alpung” die Almauftriebsliste.
Die zugesandten Antragsunteralgen sind nicht zur Abgabe bestimmt. Die Antragstellung erfolgt wie in den Vorjahren ausschließlich online über das Internetportal “eAMA” – dies kann entweder im Wege der örtlich zuständigen Bauernkammer erfolgen oder auch direkt durch den Antragsteller per Internet.

Referenzfläche per “eAMA” überprüfen

Soferne noch nicht geschehen, ist es für jeden Antragsteller empfehlenswert, sich bei eAMA zu registrieren (www.eama.at). Beispielsweise lassen sich damit per Internet die aktuellen Referenzflächen überprüfen. Dies ist empfehlenswert, denn die AMA nimmt laufend Aktualisierungen aufgrund neu erstellter Luftbilder vor. Hauptsächlich von Änderungen betroffen sind erfahrungsgemäß Almfutterflächen, Hutweideflächen und Landschaftselemente.
Die Referenzfläche ist die maximal beihilfefähige Fläche, die von der AMA als Referenzbehörde auf Basis der jeweils aktuellsten Luftbilder festgelegt wird. Sollte bei der Antragstellung über diese Referenzfläche hinaus Fläche beantragt werden, so ist dafür ein separater Antrag notwendig (Referenz- änderungsantrag). Änderungsanträge sind mit plausiblen Erklärungen bzw. aussagekräftigen Belegen und Unterlagen (z. B. Fotos, Rodungsbescheid, …) zu begründen. Da die Luftbildanpassungen (“Digitalisierung”) meist den zeitlichen Rahmen einer Antragstellung überfordern, ist es ratsam, dafür noch im Vorfeld der Antragstellung einen gesonderten Termin zu vereinbaren.
Dies gilt auch für allfällige noch nicht erfasste Bewirtschafterwechsel. Sollten zwischen März und Mai Änderungen in der Betriebsführung geplant sein, so sollte dies so rasch wie möglich gemeldet werden, damit eine fristgerechte Antragstellung möglich ist. Erfahrungsgemäß benötigt ein Bewirtschafterwechsel zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit. Eine Antragstellung kann nur der in der AMA-Datenbank erfasste und im Stammdatenblatt angeführte aktuelle Bewirtschafter vornehmen.
Die von der AMA übermittelten Antragsunterlagen sollten im Sinne einer effizienten Antragsabwicklung überprüft werden. Das AMA-Merkblatt zur Antragstellung 2017 ist im Internet abrufbar (siehe Bildtext auf dieser Seite). Weitere regional bedeutsame Informationen übermitteln die Kammern zudem in ihren Rundschreiben.

An der richtigen Stelle richtig ankreuzen

Auf dem Formular “Angaben MFA 2017” sind die Angaben zum aktiven Betriebsinhaber zu überprüfen. Besonders wichtig auf diesem Formular sind die Ankreuzfelder für die Beihilfen. Insbesondere die Direktzahlungen werden von beinahe allen Betriebsführern beantragt. Wurde bereits im Vorjahr das Kreuz bei den Direktzahlungen gesetzt, so sollte im Vordruck 2017 unterhalb des Ankreuzfeldes das Kürzel “DZ” angedruckt sein. Dasselbe gilt auch bei Beantragung der Ausgleichszulage. Das Top-Up für Junglandwirte wird gewährt, wenn der Antragsteller:
• zum Zeitpunkt der Antragsstellung unter 40 Jahre alt ist,
• im Zeitraum 2012 bis 2017 die Bewirtschaftung aufgenommen hat,
• und den Abschluss einer landwirtschaftlichen/hauswirtschaftlichen Ausbildung (mindestens Facharbeiter) nachweisen kann.
Die Beantragung kann auch erfolgen, wenn die Ausbildung innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen wird. Die Top-Up Zahlung (zusätzliche Prämie) beträgt 73 Euro/ha und wird maximal für fünf Jahre und 40 Zahlungsansprüche gewährt. Betriebe in der Kleinerzeugerregelung (maximal 1250 Euro Direktzahlungssumme) können im Mehrfachantrag einen Ausstieg beantragen. Dies ist sinnvoll, wenn im laufenden Jahr auf diese Weise ein höherer Auszahlungsbetrag erreicht werden kann. Weiters auf dem Formular vorgedruckt sind die bisher beantragten Öpul-Maßnahmen. Bei den Maßnahmen “Tierschutz Stallhaltung” und “Tierschutz Weide” ist es wichtig, die Ohrmarken jener Rinder zu erfassen, die nicht unter die Voraussetzungen für die Weidehaltung oder die Haltung auf Stroh fallen. Auf der Feldstückliste sollten fehlende Kodierungen ergänzt werden.

ZA-Übertragung: Jeden Euro nutzen

Bei Flächenzugängen und -abgängen sollten die Beteiligten auch darauf achten, die Zahlungsansprüche (ZA) entsprechend zu übertragen. Denn auch im seit 2015 geltenden neuen Flächenmodell ist eine Übertragung zwingend erforderlich, damit die Zahlungsansprüche genutzt werden können. Da im neuen System kaum noch ZA-freie Flächen vorhanden sind, sollte bei jeder Flächenübertragung, z. B. durch Pacht, Kauf oder Nutzungsvereinbarungen, der Grundsatz gelten: “Flächenänderung in Hektar = Anzahl der zu übertragenden ZA”. Die Übertragung ist im Wege der örtlich zuständigen Kammer bei der AMA aktiv zu beantragen, es stehen dafür eigene Formblätter bereit. Die Übertragungsfrist in der laufenden Antragssaison läuft bis 15. Mai 2017.

Handysignatur: Mobile Bürgerkarte

Per Handysignatur rechtskräftig unterschreiben – bei Diensten über das Internet wird eine rechtsverbindliche Unterschrift immer wichtiger. So soll die elektronische Identifizierung in Zukunft auch für die Abgabe des Mehrfachantrags erforderlich sein – vo- raussichtlich erstmals ab dem Herbstantrag 2017. Bei Antragstellungen auf den Kammern läuft die Frist zur Umstellung bis zum Jahr 2020. Hilfreich ist die Handysignatur auch zur rechtskräftigen Unterzeichnung von Verträgen beispielsweise via E-Mail oder zur Erledigung von Amtswegen. Infos zur Freischaltung der Handysignatur gibt es auf www.buergerkarte.at oder auf www.finanzonline.at. Auch die Landwirtschaftskammern wollen diesen Service in Kürze anbieten.

Hans Maad

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