Günstigerer Strom für Landwirte: Bauernbund sieht Forderung erfüllt

Nach zähen Verhandlungen der Landwirtschaftsvertreter bietet nun die EVN erstmals einen neuen, günstigeren Agrarstromtarif an.

Verhandeln macht sich bezahlt: Neben der anhaltend hohen Inflation sind vor allem die hohen Strompreise für die heimische Landwirtschaft ein großer Kostennachteil. Aus diesem drängenden Grund forderte der Obmann des NÖ Bauernbundes LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf gemeinsam mit Landwirtschaftskammer NÖ-Präsident NAbg. Johannes Schmuckenschlager zum wiederholten Male maßgeschneiderte Strompreismodelle für die Landwirtschaft von den Energieversorgern – die BauernZeitung hat darüber berichtet. Die massive Kraftanstrengung hat jetzt endlich Wirkung gezeigt. Nach der letzten Verhandlungsrunde ist es zu einer Einigung zwischen Politik und Energieanbieter gekommen.

„Unsere Bauern
brauchen Tarife, die auf die Situation am Hof abgestimmt sind.“
Stephan Pernkopf

Energieversorger kommt Forderungen der Politik nach:
Agrar-Tarif startet im Juli 2023

So bietet die EVN ab Juli im Agrarstrommodell einen Haupttarif („Tagstrom“) um 17,54 Cent und einen Niedertarif („Nachtstrom“) um 15,13 Cent an (Arbeitspreis netto für das 3. Quartal, bei einjähriger Bindung). Der Niedertarif ist besonders für landwirtschaftliche Betriebe mit höherem Stromverbrauch, zum Beispiel für Stall- und Beregnungsarbeiten interessant.

Für Schnellentschlossene beziehungsweise bei Eingehen einer Jahresbindung gewährt der Stromversorger zusätzliche Rabatte: Bei einem Vertragsabschluss im Juni oder Juli werden 10 Prozent Einstiegsrabatt auf das gesamte erste Jahr gewährt. Bei einem Abschluss ab August wird ein Rabatt für das erste Jahr in der Höhe von 5 Prozent gewährt.

Der neue Agrarstromtarif kann aber auch ohne Bindung abgeschlossen werden.

Außerdem wird bei einem Vertragsabschluss im Juni oder Juli für EVN-Bestandskunden im Mai, rückwirkend ein Rabatt von 30 Prozent, in Form einer Gutschrift gewährt.

Preisgarantie, Ausweitung Nachttarif

Für den neuen Agrarstrom-Tarif wurden folgende Eckpunkte fixiert. Die EVN bietet nun für Land- und Forstwirte gesonderte Preise für Tag- und Nachtstrom sowie fürs Wochenende an. In der Vergangenheit war der Niedertarif auf den Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr begrenzt. So wird für den Agrarstrom-Tarif der Niedertarif-Zeitraum um täglich vier Stunden, also bereits von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens, ausgedehnt. Ebenso wird der Niedertarif auch auf das gesamte Wochenende (Samstag, Sonntag) ausgedehnt. Konkret heißt das, dass der Samstag und Sonntag künftig sogar ganztags als Niedertarif gewertet werden. In der Vergangenheit galt der Nachttarif üblicherweise an allen sieben Tagen in der Woche nur von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Das heißt, dass die Kunden durch die ausgedehnten Niedertarifzeiten am Ende noch mehr Geld sparen können. Unterm Strich wird damit seitens der EVN der Zeitraum für den günstigeren Nachttarif fast verdoppelt, von bisher 56 auf 108 Stunden pro Woche.

 Umstieg auch mit bestehender Bindung oder gekündigten Verträgen möglich

Ein Umstieg in den neuen Agrarstromtarif ist für alle Landwirte möglich, auch wenn eine Bindung in anderen EVN-Tarifen besteht, so zum Beispiel auch im Tarif „Optima Garant“. Ebenso ist ein direkter Umstieg bei „gekündigten“ Verträgen möglich (trotz EVN-Fristsetzung 15. Juni) .

Die Festsetzung von quartalsmäßigen Fixpreisen gibt den Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit in unsicheren Zeiten.

Vorgesehen ist im neuen Agrarstrom-Tarif, dass es fixe Preise für jedes Quartal geben soll. Die Preisfestsetzung erfolgt vier Wochen vor dem Lieferquartal. Das Preisniveau wird auf Basis des Durchschnittspreises der ersten drei der vier Monate vor dem jeweiligen Lieferquartal festgelegt. Für die Preisfindung im dritten Quartal (ab Juli 2023) heißt das zum Beispiel, dass hier der Durchschnittspreis der Vormonate März, April und Mai herangezogen wird. Der Preis wird dann ein Monat vor Anpassung, das wäre dann Anfang Juni, kommuniziert.

Haushaltsstrombremse und Stromkostenzuschuss weiterhin gültig

Unabhängig vom Tarifwechsel bleibt die Strompreisbremse für die Haushalte (10cent für die ersten 2.900 kw/h im Haushalt) und der landwirtschaftliche Stromkostenzuschuss (ca. 10,5 cent/kwh) gültig. Die Bauernzeitung hat im Detail berichtet (Links siehe unten) 

 So vielfältig, wie die Landwirtschaft

Der Agrarstromtarif ist auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft zugeschnitten. Für ein Zustandekommen eines Vertrags müssen Bäuerinnen und Bauern ihre Betriebsnummer angeben, über einen Smart Meter, das sind digitale Zählgeräte zur Erfassung des Stromverbrauchs in regelmäßigen Zeitintervallen, verfügen beziehungsweise ihr landwirtschaftliches Lastprofil nachweisen. Die Ummeldung ist jederzeit möglich.

Nähere Auskünfte zu den Modalitäten für die Einspeisung von Sonnenstrom mittels Photovoltaikanlage werden noch erarbeitet und lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Details werden sobald als möglich in der BauernZeitung bekannt gegeben.

 Weitere Voraussetzungen für den Einstieg in den neuen Landwirtschaftstarif

  • Betriebsnummer (LFIBS)
  • Smartmeter (kommunikativ)
  • Lasttarif Landwirtschaft (Ummeldung jederzeit möglich)

Aktivierung des Smartmeters oder Lasttarif Landwirtschaft:

https://smartmeter.netz-noe.at/#/

https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Lastprofilanderung-(1).aspx

Wo und wann kann ich den Umstieg beantragen?

Ab Montag, 19. Juni 2023 unter: https://www.evn.at/home/willkommen-bei-meine-evn

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- Bildquellen -

  • Stromkosten: pixelio.de/Thorben Wengert
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AUTORArtur Riegler
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