Glyphosat-Totalverbot ist klar EU-rechtswidrig

Das Plenum des Nationalrats vom 2. Juli 2019 stimmte mehrheitlich (SPÖ, FPÖ, Liste JETZT und NEOS) für ein Glyphosat-Totalverbot. Ein von der ÖVP eingebrachter eigener Antrag, mit dem Ziel, die Glyphosatanwendung für bestimmte landwirtschaftliche Zwecke zu erhalten, fand keine Mehheit.

Erosionsschutz durch Mulchsaat ist in Österreichs Landwirtschaft der typische Anwendungsfall für Glyphosat. Getreide oder Mais kommen hierzulande mit dem Wirkstoff keinesfalls in Kontakt.

Glyphosat-Totalverbot in Österreich – nachdem die SPÖ einen diesbezüglichen Gesetzesantrag in das Plenum des Nationalrats am 2. Juli 2019 gebracht hatte, stimmten FPÖ, Liste JETZT und NEOS diesem Antrag zu. Insbesondere die Entscheidung der FPÖ, einen Schwenk zu vollziehen und den Antrag zu unterstützen, ist erst am Tag der Abstimmung bekannt geworden.

Beschluss ist EU-rechtswidrig

Die ÖVP hat einen eigenen Antrag eingebracht, der ein Teilverbot der Anwendung von Glyphosat vorsah, der aber keine Mehrheit fand. Erst am Tag vor der Abstimmung präsentierten die Universität für Bodenkultur Wien und die Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit eine gemeinsam erarbeitete nationale Machbarkeitsstudie, die zu dem wesentlichen Ergebnis kam, dass ein nationales Totalverbot von Glyphosat klar EU-rechtswidrig sei. Die Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs über weitere fünf Jahre bis 2022 wurde zuletzt im Dezember 2017 von der Europäischen Kommission entschieden.

Keine Gefahr für die menschliche Gesundheit

Aus der Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene und den Daten zur Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel konnte kein erhöhtes Risiko für diesen Wirkstoff abgeleitet werden. Rückstandsdaten zeigen, dass von den in Österreich und international erhältlichen Produkten keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgehe, heißt es in der Studie. Zudem liegen keine gesicherten Belege vor, dass Glyphosat die Artenvielfalt stärker beeinflusse als andere Maßnahmen zur Unkrautregulation.

ÖVP-Antrag mit Glyphosat-Teilverbot ohne Mehrheit

In Anlehnung an das im März 2019 vom Land Kärnten beschlossene teilweise Anwendungsverbot von Glyphosat sah der EU-rechtskonforme ÖVP-Antrag zum Pflanzenschutzmittelgesetz vor, dass künftig die Anwendung von Glyphosat für private Anwender im Haus- und Kleingartenbereich, aber auch die Anwendung im Bereich von Schulen und Kindergärten bzw. sensiblen Gebieten verboten wird. Die sachgerechte Anwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft durch fachlich ausgebildete Personen wäre davon nicht betroffen gewesen.

Populismus und Wählertäuschung

Die Unterstützung des SPÖ-Antrags auf ein Totalverbot von Glyphosat durch die FPÖ, die Liste JETZT und NEOS ist ein populistisches Wahlkampfmanöver und letzten Endes eine glatte Wählertäuschung. In der Frage Glyphosat werden von NGOs, wie Greenpeace, Global 2000 bis hin zu den anderen Fraktionen im Nationalrat alle wissenschaftlichen und fachlich sachlichen Argumente und Erkenntnisse beiseite gewischt. Schützenhilfe erhalten die Gegner durch eine breite Unterstützung in den Medien bis hin zu Teilen des Lebensmitteleinzelhandels.

Vorerst keine einseitigen Wettbewerbsnachteile

Der Bauernbund geht davon aus, dass vorerst keine einseitigen Wettbewerbsnachteile für Österreichs Bäuerinnen und Bauern entstehen, weil der SPÖ-Antrag zum Glyphosat-Totalverbot klar unionsrechtswidrig ist. Laut Einschätzung des EU-Rechtsexperten Univ.-Prof. Dr. Obwexer wird die EU-Kommission im Rahmen der Notifizierung der Änderung des Pflanzenschutzgesetzes, den Entwurf innerhalb der Drei-Monats-Frist ablehnen bzw. nicht zustimmen. Wenn es abgelehnt wird, kann es auch nicht in Kraft treten. Ohne weitere Änderungen gilt für den Einsatz der Glyphosat die bestehende Rechtslage, also eine Zulassung bis 2022.

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QuelleHans Maad
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