Nachdem seit Mai 2017 sowohl international als auch in Österreich eine wesentliche Verbesserung der epidemiologischen Situation zu beobachten ist, wurden mit 30. Mai 2017 die Biosicherheitsmaßnahmen aufgehoben, die aufgrund der Geflügelpest bis zuletzt von GeflügelhalterInnen einzuhalten waren. Es wird darauf hingewiesen, dass die in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Geflügelhaltung einzuhalten sind.
Seit November 2016 wurde in vielen europäischen Ländern ein Geflügelpest-Seuchenzug beobachtet, der in Österreich vor allem Wildvögel betraf. Das Gesundheitsministerium reagierte mit einer Aufstallungspflicht zum Schutz des Hausgeflügels vor einer möglichen Infektion mit dem Erreger der hochpathogenen Geflügelpest. Diese Aufstallungspflicht wurde am 10. Jänner 2016 aufgehoben.
Da im Frühjahr 2017 jedoch weitere Wildvögel tot aufgefunden und positiv auf Geflügelpest untersucht wurden, konnte die Infektionsgefahr nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher setzte das Gesundheitsministerium die „Kundmachung über amtlich angeordnete Biosicherheitsmaßnahmen zur Hintanhaltung der Geflügelpest 2017“ in Kraft, die es den Geflügelhalterinnen und -haltern zwar ermöglichte, ihr Geflügel wieder ins Freie zu lassen, aber gleichzeitig auch verpflichtete, bestimmte Hygienemaßnahmen weiter aufrecht zu erhalten. Diese Pflichten werden nun ebenfalls aufgehoben.
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