Ab 01.01.2023 gilt in der gesamten Europäischen Union die neue GAP-Reform. Diese soll in den Jahren 2023 bis 2027 zur Anwendung kommen. Neu in dieser GAP ist auch, dass GLÖZ 6, bei der sich alles um die Bodenbedeckung dreht, auf alle Ackerflächen ausgeweitet wird.
Im Zeitraum von 01.11. bis 15.02. fordert GLÖZ 6 eine Mindestbodenbedeckung. In diesem Zeitraum müssen 80% der Ackerfläche eines Betriebes.
- mit einer Winterung bestellt
- mit einer Zwischenfrucht bestellt
- mit Ernterückständen oder Zwischenfruchtrückständen bedeckt
- mit nicht wendenden Bodenbearbeitungsgeräten bearbeitet sein, wie z.B. Grubber, Scheibenegge usw.
Das bedeutet wiederum, dass maximal 20% der Ackerfläche gepflügt ohne nachfolgenden Winterungs- oder Zwischenfruchtanbau über den Winter gehen dürfen. Ausnahmen soll es für Zuckerrüben und einige Gemüsekulturen geben. Werden diese nach dem 15.11. geerntet, dürfen diese gepflügt werden und zählen aller Voraussicht nach nicht zu den maximal 20 Prozent. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen eignen sich die pneumatischen Sägeräte, Multidosierer und Einscheibenstreuer vom Weltmarktführer APV bestens.
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