Für Familien gibt es pünktlich zum Schulstart einige Entlastungen

Die Maßnahmen der Bundesregierung werden für finanzielle Erleichterung sorgen, zeigt sich der ÖVP-Abgeordnete Nikolaus Prinz überzeugt.

Pünktlich zum Schulstart im September starten die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung speziell für Familien. Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der einmalige Kinderbonus von 360 Euro pro Kind ausbezahlt. Dazu kommt ein Schulstartgeld in der Höhe von 100 Euro für alle schulpflichtigen Kinder. Alle Berufstätigen profitieren außerdem von der vorgezogenen Steuerreform. Seit 1. Jänner 2020 gilt der gesenkte Eingangssteuersatz für Einkommen von 11.000 bis 18.000 Euro von 20 Prozent statt wie bisher 25 Prozent. Auch diese Maßnahme wird rückwirkend für die Monate Jänner bis August im September ausbezahlt. Berufstätige, die keine Steuern zahlen, werden mit bis zu 100 Euro entlastet.

Vor allem in den Monaten des Lockdown waren Familien mit Kindern besonders gefordert, Beruf, Familie und Schulbildung unter einem Dach zu bewerkstelligen. Nikolaus Prinz, ÖVP-Nationalrat und Mitglied im Familienausschuss betont: „Mit den Maßnahmen entlasten wir die Familien zum richtigen Zeitpunkt und setzen auch gesellschaftlich ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Leistungen unserer Familien.“

Zusätzliche Entlastungen für bäuerliche Familien

Besonders hebt Prinz auch die Entlastungs- und Unterstützungsleistungen für bäuerliche Familien hervor. „Sie waren und sind für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung. Denn sie sorgen täglich dafür, dass wir auch in krisenhaften Zeiten mit wertvollen Lebensmitteln versorgt werden“, erinnert der ÖVP-Abgeordnete etwa an die Einführung der Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne oder die Erhöhung der Grenze für die Buchführungspflicht. Mit der Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage an das allgemeine Niveau für Versicherte werden Betriebe mit kleineren Einheitswerten mit bis zu 320 Euro im Jahr und Optionsbetriebe mit bis zu 930 Euro pro Jahr und Betrieb entlastet. Die Absenkung des fiktiven Ausgedinges von 13 auf 10 Prozent wird bei Ausgleichszulagenbeziehern die Pension um durchschnittlich 450 Euro pro Jahr erhöhen. „Damit sorgen wir dafür, dass sich für Bäuerinnen und Bauern im Alter die jahrelange harte Arbeit am Hof einigermaßen in der Pension widerspiegelt“, so Prinz.

 

 

 

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  • Prinz: Privat
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