
Die Bauernschaft bekennt sich zwar zur notwendigen wirtschaftlichen Unterstützung der Ukraine, diese „kann aber keinesfalls überproportional und einseitig durch die Landwirtschaft getragen werden“, betonte LKOÖ-Vizepräsidentin Rosemarie Ferstl.
Zudem wurde kritisiert, dass die wirtschaftlichen Vorteile des EU-Marktzuganges für die Ukraine nicht bei den dortigen Bauernfamilien oder der Gesellschaft ankommen, sondern großteils bei international tätigen Agrarholdings landen würden. „Wir fordern daher die Wiedereinführung von Zollkontingenten für sensible Sektoren auf Basis des vor Kriegsausbruch in Kraft gewesenen Assoziierungsabkommens“, so die Vizepräsidentin.
Zollkontingente müssen wirtschaftlich tragbar sein
Vor Kriegsausbruch gab es bei Zucker ein zollbegünstigtes Importkontingent von 20.000 Tonnen mit einem Zollsatz von 419 Euro je Tonne. Nach der vollständigen Handelsfreigabe lag die Importmenge bei Zucker aus der Ukraine im Jahr 2023 bereits bei 496.000 Tonnen. Mit der sogenannten „Notbremse“ wurde zuletzt eine zollfreie Importmenge von 262.600 Tonnen gewährt. Ähnlich dramatisch stellt sich die Entwicklung bei Weizen dar.
Galt vor Kriegsausbruch ein zollbegünstigtes Importkontingent von einer Million Tonnen Weizen mit einem Zollsatz von 95 Euro je Tonne, so wurden nach erfolgter vollständiger Handelsfreigabe bereits 6,5 Millionen Tonnen Weizen zoll-frei aus der Ukraine in die EU importiert. Aktuell gibt es für Weizenimport aus der Ukraine überhaupt keine mengenmäßige Begrenzung mehr.
„Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene im Zuge der Neuverhandlung der EU-Handelsregelungen mit der Ukraine konsequent für die Wiedereinführung wirtschaftlich tragbarer Zollkontingente einsetzen“, betonte Landwirtschaftskammerrat Christian Huber.
Keine zusätzlichen EU-Düngemittelzölle
Ebenso wenig wirtschaftlich verkraftbar seien zusätzliche EU-Düngemittelzölle. Diese hat die EU-Kommission im Jänner vorgeschlagen und sehen für Stickstoff-Düngemittelimporte aus Russland und Weißrussland beginnend ab 1. Juli 2025 vor (40 bzw. 45 Euro je Tonne) einen schrittweise bis 1. Juli 2028 (315 bzw. 430 Euro je Tonne) ansteigenden Zusatzzoll einzuheben. Ein Beschluss des EU-Parlaments ist bis dato noch ausständig. Damit würde der Import aus diesen Ländern vollständig unterbunden werden.
„Die heimische Landwirtschaft kann die vorgeschlagenen Zusatzzölle gegen russische Düngemittelimporte wirtschaftlich keinesfalls alleine tragen, da die Bäuerinnen und Bauern beim Verkauf ihrer Produkte gerade im Pflanzenbau mit Weltmarktpreisen konkurrieren müssen“, so Ferstl.
Die Landwirtschaftskammer fordert für den Fall des Beschlusses die Bundesregierung auf, für direkt wirksame Ausgleichsmaßnahmen an die Landwirtschaft einzutreten.
„Für uns Bäuerinnen und Bauern ist es keinesfalls nachvollziehbar, wenn einerseits die EU-Düngemittelindustrie durch die Einführung von Zusatzzöllen geschützt und andererseits die heimische Landwirtschaft durch eine praktisch vollständige Marktöffnung zur Ukraine voll dem Wettbewerb mit internationalen Agrarkonzernen ausgeliefert wird“, betonte Landwirtschaftskammerrat Ewald Mayr.
Vollversammlung online zum Nachsehen
Nach einer Änderung der Geschäftsordnung der Landwirtschaftskammer können die Vollversammlungen live im Internet übertragen werden. Die Möglichkeit zur Einrichtung des Live-Streams wurde in Abstimmung mit dem Land OÖ als Aufsichtsbehörde und nicht wie in Ausgabe 48/2024 irrtümlich berichtet, mit dem Verfassungsdienst erarbeitet. Die Aufnahme der Vollversammlung steht sechs Monate öffentlich zur Verfügung und kann mit nachstehendem QR-Code abgerufen werden.
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- Podium LKVV: LKOÖ