Die Novelle des Forstgesetzes wurde am 23. Juni 2023 in Begutachtung geschickt. Damit wird es bundesweit einheitliche Vorgaben zur Abgeltung von Waldbrandbekämpfungskosten geben, was bisher nicht der Fall war. Zudem werde das Anlegen von Agroforstflächen erleichtert. Diese werden auch künftig als landwirtschaftliche Nutzflächen gelten.

Kosten zur Waldbrandbekämpfung vereinheitlicht 

Bisher war diese Kostenerstattung auf den jeweiligen Einzelfall bezogen. Das neue System mit Pauschaltarifen und Entschädigungen erspart bürokratischen Mehraufwand und ist eine zufriedenstellende Lösung für Feuerwehren, Gemeinden, Betriebe und nicht zuletzt die Waldbäuerinnen und Waldbauern. „Wir bedanken uns bei Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig für sein Engagement “, so Bauernbund-Präsident Georg Strasser. Das neue Forstgesetz werde den Anforderungen des Klimawandels gerecht und bilde eine zeitgemäße rechtliche Grundlage für den Umgang mit der wertvollen Ressource Wald, so Strasser weiter.

Einfachere Anlage von Mehrnutzenhecken 

Eine Maßnahme gegen die zunehmende Trockenheit und zum Schutz vor Bodenerosion auf landwirtschaftlichen Flächen stellen sogenannte Mehrnutzenhecken dar. Sie spenden Schatten, fördern die Biodiversität und schützen vor Wind- und Wassererosion. „Sie verbessern das Kleinklima. Die Anlage von Mehrnutzenhecken, als ein Beispiel von Agroforstflächen, wird nun erleichtert. Das Gesetz stellt klar, dass diese weiterhin als landwirtschaftliche Nutzflächen gelten, wenn binnen zehn Jahren eine Meldung an die Forstbehörde erfolgt“, erläutert Strasser die wichtigsten Errungenschaften der Forstgesetz-Novelle, welche noch bis zum 11. August in Begutachtung ist. 

 

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  • Tannen Seilwinde: agrarfoto.com
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AUTORMartina Kiefer
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