Die vom Bundesrechnungshof anlässlich der Prüfung eines steirischen Sozialhilfeverbandes angeregte Reform der Sozialhilfeverbände befindet sich nunmehr in der finalen Phase. Derzeit ist das Steiermärkische Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz in der Begutachtung und muss im Herbst im Landtag Steiermark beschlossen werden. Bereits im Vorfeld und während des Reformprozesses wurde vom Gemeindebund die ungleiche prozentuelle Belastung mit den Sozialkosten der Kommunen in der Steiermark kritisiert. Die Bandbreite der sogenannten Hebesätze bewegt sich in den Bezirken von 17,853 bis 30,257 Prozent und ist jeweils von der Finanzkraft abhängig.
Vereinheitlichung der Hebesätze
Ein maßgeblicher Punkt in der Diskussion um die künftige Finanzierung war es somit, eine neue Lösung für die Umlage der Sozialkosten zu finden. „Wir sind von Anfang an für eine Vereinheitlichung der Hebesätze eingetreten und haben auch eine entsprechende Beschlussfassung mit großer Mehrheit im Landesvorstand des Gemeindebundes herbeigeführt“, sagt Gemeindebund-Präsident Erwin Dirnberger. „Im Verständnis für jene Gemeinden, deren Umlagen bislang unter dem Durchschnitt lagen, haben wir schon im ersten Beschluss des Landesvorstandes einer fünfjährigen Übergangsfrist zugestimmt, damit die Mehrbelastungen nicht in einem Jahr, sondern gestaffelt eintreten.
Finanzkräftigere Bezirke wurden demnach über viele Jahrzehnte prozentuell geringer belastet als finanzschwache Bezirke, obwohl es in der Regel so ist, dass finanzschwache Bezirke durch die tendenziell ältere Bevölkerung speziell im Bereich der Pflege höher belastet sind.“
Keine „echten“ Verlierer
Kürzlich wurde das Paktum über die neue Finanzierung des Sozialwesens in der Steiermark zwischen dem Gemeindebund Steiermark, dem Österreichischen Städtebund – Landesgruppe Steiermark und dem Land Steiermark unterschrieben (siehe Bild). Durch diese Neuverteilung wird der sogenannte Hebesatz, mit dem die Gemeinden das Sozialwesen finanzieren, landesweit inklusive der Stadt Graz, die der einheitlichen Lösung nicht zugestimmt hat, vereinheitlicht, sodass der Anteil der Sozialausgaben an den Einnahmen in Prozenten in jeder Stadt und Gemeinde gleich hoch ist. Diese Lösung führt dazu, dass es naturgemäß auch Gemeinden und Städte gibt, die künftig mit höheren Umlagen belastet werden. Jede andere Lösung wäre aufgrund der drei eingeholten Universitätsgutachten – zwei Gutachten hat das Land Steiermark beauftragt, ein Gutachten wurde gemeinsam von Gemeindebund und Städtebund in Auftrag gegeben – unsachlich und daher nach Meinung der Gutachter wohl mit Verfassungswidrigkeit bedroht. Dirnberger betont: „Letztendlich ist nochmals zu wiederholen, dass die sogenannten Verlierer der Reform über Jahrzehnte unverhältnismäßig geringer belastet waren und nunmehr eine Gleichbehandlung für alle Bürgerinnen und Bürger in der Steiermark eintritt. Dazu kommt auch das Argument, dass viele ländliche und strukturschwache Gemeinden bei Beibehaltung des bisherigen Finanzierungssystems an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gestoßen wären beziehungsweise diese ohnehin bereits überschritten ist.“
Kritik aus der Landeshauptstadt
Nicht unerwähnt lässt der Gemeindebundpräsident das Verhalten der Stadt Graz: „Die Reform wurde seitens der Stadt Graz massiv kritisiert wurde, die Stadt Graz hat auch im Städtebund gegen die neue Finanzierung gestimmt. Dies, obwohl die Übergangsfrist bis zur vollen Zahllast auf acht Jahre verlängert wird und das Budget der Stadt Graz etwa 1,2 Milliarden Euro beträgt, sodass die jährliche Mehrbelastung in diesen Jahren jeweils nur ca. 0,2 Prozent vom Budget beziehungsweise rund 2,4 Millionen Euro beträgt. Die volle Mehrbelastung in der Höhe von etwa 20 Millionen Euro tritt sohin erst nach acht Jahren ein, was aus unserer Sicht auch für die Stadt Graz zu bewerkstelligen sein müsste.“
Abschließend hält Dirnberger fest: „Vor dem Hintergrund, dass nunmehr alle Bürgerinnen und Bürger in der Steiermark gleich behandelt werden, ist die gefundene Lösung auch als ein Akt der Solidarität unter den Gemeinden zu sehen. Es ist uns keinesfalls darum gegangen, hier ein parteipolitisches Ergebnis zu erzielen. Vielmehr müssen wir darauf hinweisen, dass es auch Gemeinden in anderen Bezirken gibt, für die die Erhöhungen prozentuell erheblich höher ausfallen als in Graz und von denen die Reform aus Gründen der Solidarität dennoch mitgetragen wird.“
- Bildquellen -
- Pflegefinanzierungsgesetz: Land Steiermark/Binder