EU-Kommission legt Gesetzesvorschlag zur EU-Agrarpolitik ab 2021 vor

EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan präsentierte die Vorschläge zur GAP ab 2021. Foto: European Union, 2018

Nachdem vor wenigen Wochen die EU-Kommission im Entwurf zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen vorgeschlagen hat, die Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) von gesamt 408,312 Mrd. Euro (2014 bis 2020) auf 365 Mrd. Euro (2021 bis 2027) zu kürzen, hat heute, 1. Juni, EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan inhaltliche Details präsentiert. Demnach sollen von den 365 Mrd. Euro (zu heutigen Preisen) 265,2 Mrd. Euro in die Direktzahlungen (Erste Säule), 20 Mrd. Euro im Marktmaßnahmen und 78,8 Mrd. Euro (2014 bis 2020: 95 Mrd. Euro) in die Ländliche Entwicklung (Zweite Säule) fließen. Hinzu kommen laut Kommissionsvorschlag zehn Mrd. Euro aus Mitteln des EU-Forschungsprogramms „Horizont Europa“ für Forschungs- und Innovationsvorhaben in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung und Biowirtschaft.

Folgend die wichtigsten inhaltlichen Eckpunkte des Kommissionsvorschlags:

Mehr Flexibilität für die Mitgliedsstaaten

 Die Mitgliedsstaaten müssen künftig sogenannte strategische Pläne für die gesamte Finanzplanungsperiode vorlegen und darin darlegen, wie sie die EU-weiten wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele im Bereich der Direktzahlungen und der Ländlichen Entwicklung umsetzen wollen. Zudem will die Kommission einen jährlichen Leistungsbericht verlangen, in dem dargelegt werden muss, ob die Ziele umgesetzt werden. Im Falle des Nichterreichens der Ziele drohen Strafzahlungen bzw. Mittelkürzungen.

Mit den strategischen Plänen soll es den Mitgliedsstaaten im Rahmen der EU-Vorgaben ermöglicht werden, die GAP auf ihre speziellen Bedürfnisse auszurichten und maßgeschneiderte Programme auszuarbeiten. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit erhalten, bis zu 15 Prozent der ihnen aus der GAP zugewiesenen Mittel aus der Ersten Säule in die Zweite Säule zu übertragen und umgekehrt.

Obergrenzen, Vorrang kleiner und mittlerer Betriebe sowie von Junglandwirten

Direktzahlungen werden laut Kommission ein wesentlicher Teil der Politik bleiben. Der Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe, die den größten Teil der Agrarbetriebe in der EU ausmachen, und der Unterstützung von Junglandwirten wird dabei Vorrang eingeräumt. So sollen laut Kommission kleinere und mittlere Betriebe eine höhere Unterstützung je Hektar erhalten. Kleinere landwirtschaftliche Betriebe könnten, so der Vorschlag der Brüsseler Behörde, auch einen Pauschalbetrag erhalten, die Definition, was ein kleinerer Betrieb ist, soll dabei den Mitgliedsstaaten überlassen werden. Zudem müssen mindestens zwei Prozent der Direktzahlungen in die Förderung von Betriebsgründungen von Junglandwirten fließen.

Gegenüber zuvor kolportierten Plänen hat die EU-Kommission ihren Vorschlag von Förderobergrenzen („Capping“) nunmehr modifiziert. Konkret sollen die Direktzahlungen an Betriebsinhaber ab 60.000 Euro stufenweise gekürzt und bei 100.000 Euro je Betrieb gedeckelt werden. Anrechenbar seien allerdings, so Hogan, Arbeitskosten sowie die Kosten für Risikovorsorgeversicherungen, sodass sich die tatsächliche Fördersumme noch erhöhen kann.

Größere Ambitionen beim Umwelt- und Klimaschutz

Die Einkommensstutzung zugunsten der Betriebsinhaber ist bereits mit der Anwendung umwelt- und klimafreundlicher landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren verbunden, und die neue GAP wird von den Betriebsinhaber verlangen, dass sie im Rahmen sowohl obligatorischer als auch freiwilliger Maßnahmen noch ehrgeizigere Ziele erreichen.

Konkret sind vorgesehen:

• Direktzahlungen sollen von ehrgeizigeren Umwelt- und Klimaanforderungen abhängig gemacht werden.
• Jeder Mitgliedsstaat wird Öko-Regelungen anbieten müssen. Betriebsinhaber sollen dabei unterstützt werden, mehr als die verpflichteten Anforderungen zu erfüllen. Das soll aus den Direktzahlungen finanziert werden.
• Mindestens 30 Prozent der nationalen Mittel für die Ländliche Entwicklung sollen dem Umwelt- und Klimaschutz gewidmet werden.
• 40 Prozent der Gesamtmittel der GAP sollen zum Klimaschutz beitragen. Zusätzlich zu der Möglichkeit, 15 Prozent zwischen den Säulen zu übertragen, werden die Mitgliedsstaaten für Ausgaben zugunsten des Klima- und Umweltschutzes weitere 15 Prozent von Säule 1 auf Säule 2 übertragen können (ohne nationale Kofinanzierung).

Stärkere Nutzung von Kenntnissen und Innovation

Die neue GAP soll sich laut Kommissionsvorschlag auch die neuesten Technologien und Innovationen zunutze machen und sowohl die Betriebsinhaber vor Ort als auch die Verwaltungen unterstützen:

• Neben den zehn Mrd. Euro aus Mitteln des EU-Forschungsprogramms „Horizont Europa“ für Forschungs- und Innovationsvorhaben werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Nutzung von Big Data und neuen Technologien für Kontrollen und Überwachung (z. B. die Verwendung von Satellitendaten zur Überprüfung der Betriebsgröße im Zusammenhang mit Direktzahlungsanträgen) einzusetzen und so die Notwendigkeit von Vor-Ort-Kontrollen wesentlich zu reduzieren.
• Die Digitalisierung des ländlichen Raumes soll z. B. durch Ausweitung des Breitbandzugangs in ländlichen Regionen gefördert werden, wodurch sich die Lebensqualität in diesen Regionen verbessern und ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Agrarproduktion würde.

- Bildquellen -

  • P037292 958732: European Union, 2018
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