EU-Kommission genehmigt vier weitere GV-Mais- und Baumwollsorten

Genehmigung für MON810 erneuert

Die Genehmigung gilt für Lebens- und Futtermittel, nicht aber für den Anbau. Foto: Wodicka

Nach umfangreicher Prüfung hat die EU-Kommission am Dienstag die Verwendung von fünf Sorten genetisch veränderten Mais und Baumwolle zur Nutzung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen. Die Genehmigung gilt nicht für den Anbau. Die EU-Kommission musste über die Zulassung entscheiden, da es seitens der Mitgliedstaaten “keine Stellungnahme” gab – also weder eine ausreichende Mehrheit für noch gegen die Zulassung.

Konkret handelt es sich um die Neuzulassung für zwei gentechnisch veränderte Baumwollsorten und für die GV-Maissorten Bt11 × 59122 × MIR604 × 1507 × GA21 und DAS-40278-9 sowie um die Verlängerung der Zulassung für MON810. Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Zulassung gilt für insgesamt zehn Jahre. Der Anbau von genetisch modifiziertem Mais ist hiervon explizit ausgenommen. Alle mit den neuen genetisch veränderten Organismen (GVOs) zusammenhängenden Produkte unterliegen den strengen Regeln der EU zur Kennzeichnungspflicht und zur Nachverfolgung auf dem Markt. Das EU-Parlament hatte die Kommission aufgefordert, sämtliche laufenden Zulassungen auf Eis zu legen, solange das Verfahren für GVO umstritten ist. AIZ

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  • MAIS: Wodicka
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6. Juli 2017