EU-China-Abkommen: EU-Parlament stimmt für Schutz geografischer Bezeichnungen

Schutz des Steirischen Kürbiskernöls am chinesischen Markt FOTO: unpict-adobe.stock.com

Im neuen EU-China-Abkommen wird der gegenseitige Schutz von jeweils 100 geografischen Ursprungsbezeichnungen, darunter das Steirische Kürbiskernöl, vereinbart. “Der Schutz des Steirischen Kürbiskernöls am chinesischen Markt ist ein schöner Erfolg. Es handelt sich um ein einzigartiges Produkt, das künftig auch in China nur aus der Steiermark kommen darf”, sagt die steirische ÖVP-Europaabgeordnete Simone Schmiedtbauer anlässlich der heutigen Plenarabstimmung des Europaparlaments über das neue EU-China-Abkommen.

“China ist ein wichtiger Handelspartner und speziell für Agrarprodukte, Lebens- und Genussmittel aus Europa ein Zukunftsmarkt. Daher ist ein geregelter und fairer Handel mit China ein wichtiges Zukunftsthema der europäischen Handelspolitik und das neue Abkommen von besonderer Bedeutung”, sagt Angelika Winzig, Delegationsleiterin und Handelssprecherin der ÖVP im Europaparlament. Im Vorjahr war China mit einem Volumen von 14,5 Mrd. Euro der drittgrößte Absatzmarkt für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus der EU.

In dem Abkommen mit China liegt von europäischer Seite ein Fokus auf Genussmitteln. So werden zum Beispiel Irischer und Schottischer Whisky, Champagner, Grappa, Ouzo, Vinho Verde, Parma- und San Daniele-Schinken sowie Balsamico-Essig geschützt. Dafür gilt künftig in Europa unter anderem für diverse chinesische Teesorten, spezielle Reissorten und den Wuchuan-Mondkuchen, dass sie nur noch aus China beziehungsweise einer bestimmten chinesischen Region kommen dürfen.

Nach der heutigen Zustimmung des Europaparlaments im Plenum muss der Rat der Mitgliedstaaten das Abkommen noch formell absegnen. Anfang 2021 soll es in Kraft treten. Vier Jahre nach Inkrafttreten sollen die Listen um jeweils 175 geschützte Produkte erweitert werden. Welche Produkte das sein werden, ist Verhandlungssache.

AIZ

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