Neu ist, dass die Vollerhebung der Erwerbsobstanlagen integriert ist. Für die Stichprobe werden nach Zufallsprinzip 35.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausgewählt. Für die Vollerhebung der zusätzlich zu ermittelnden Erwerbsobstanlagen werden alle Betriebe mit Erwerbsobstbau von der Statistik Austria angeschrieben. Los geht die Erhebung Ende März, alle betroffenen Betriebe erhalten ein Schreiben mit den erforderlichen Informationen und den persönlichen Zugangsdaten zum elektronischen Fragebogen. Das Ausfüllen erfolgt, wie schon bei den Erhebungen in der Vergangenheit, ausschließlich online über den elektronischen Fragebogen. Wichtig ist, dass sowohl für die Agrarstrukturerhebung als auch für die Erwerbsobstanlagenerhebung Auskunftspflicht besteht. Wer beim Ausfüllen Probleme hat, kann Hilfe beantragen, je nachdem, ob ein Betrieb im Jahr 2023 einen Mehrfachantrag (MFA) stellt oder nicht:
Nicht-MFA-Betriebe können sich direkt an die Statistik Austria wenden und ihrer Verpflichtung zum Ausfüllen des Fragebogens mit einem Telefoninterview nachkommen. Außerdem richtet Statistik Austria eine kostenlose Hotline ein.
MFA-Betriebe mit Bedarf zur Unterstützung können die Leistungen der Bezirksbauernkammern nach Terminvereinbarung in Anspruch nehmen. Dazu sind sämtliche Unterlagen und das Schreiben der Statistik Austria mit den Zugangsdaten nötig. Die erhobenen Daten unterliegen der Geheimhaltung und werden von der Statistik Austria ausgewertet.
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