Aufatmen im Wipptal: Im Nationalrat wurde eine Ausnahmeregelung für die Verbrennung von Astwerk beschlossen. „Damit ist es geglückt, dieses wertvolle Stück Tiroler Kulturlandschaft im Wipptal zu erhalten“, freut sich der Tiroler Nationalratsabgeordnete Hermann Gahr.
Seit Generationen wird im Wipp- und Stubaital im Frühjahr auf den Lärchwiesen das Astwerk gesammelt und verbrannt. Durch Verschärfungen im Bundesluftreinhaltegesetz wurde das Verbrennen jedoch an fast nicht durchführbare Bedingungen geknüpft. Sämtliche Petitionen zum Erhalt der Lärchwiesen, die in den vergangenen Jahren an Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter und dem Tiroler Nationalratsabgeordneten Hermann Gahr ergingen, wurden nun von Erfolg gekrönt. Vor kurzem beschloss der Nationalrat im Parlament eine Ausnahmeregelung für das Verbrennen von Astwerk und Reisig zur Pflege der Lärchwiesen. ,,Dank der Unterstützung von Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter konnte eine praxisgerechte Lösung für die Wipp- und Stubaitaler Bauern gefunden werden. Damit wird es auch weiterhin möglich sein, die Lärchwiesen zu pflegen und zu erhalten“, so Hermann Gahr.
In einer Lärchwiese fallen Unmengen an Reisig und Astwerk an. Pro Hektar sind dies oft 20 bis 30 Kubikmeter, die händisch gesammelt und verbrannt werden. Eine gepflegte Lärchwiese ist im hochalpinen Gebiet besonders wertvoll durch die Artenvielfalt, die sie erhält, durch die landwirtschaftliche Nutzung und auch als Schutz vor Erosionserscheinungen. ,,Dass nun der Nationalrat diese praktikable Lösung beschlossen hat, bedeutet für uns Wipptaler ein großes Aufatmen und zwar nicht nur für uns Bauern, sondern für die gesamte Bevölkerung“, so der Initiator der Petition zum Erhalt der Lärchwiesen, der Bürgermeister von Pfons, Alexander Woertz. „Die Lärchwiesen sind nicht nur Wirtschaftsraum für unsere Bauern, sondern sowohl im Sommer wie auch im Winter ein sehr beliebter Erholungsraum für Einheimische und Gäste“, schildert Woertz. „Nicht umsonst wurde das Tiroler Wipptal zu den Top-Ten Geo-Reisezielen für nachhaltigen Tourismus auserkoren. Hier können sich Wanderer im Sommer und Skitourengeher im Winter gleichermaßen erholen. Ohne die gepflegten Lärchwiesen wäre all das nicht möglich. Von den Gefahren, die ohne die Bewirtschaftung eintreten würden, möchte ich jetzt gar nicht erst reden“, verweist Alexander Woertz auf den landwirtschaftlichen, touristischen und Schutzwert der Wipptaler Lärchwiesen.
Ausnahmeregelung
Konkret wird mit der nun beschlossenen Änderung eine Ausnahmeregelung im Bundesluftreinhaltegesetz eingefügt, die das punktuelle Verbrennen zum Erhalt der Nutzbarkeit von Lärchwiesen erlaubt. ,,Ohne die vorliegende Ausnahmeregelung wäre es den Wipp- und Stubaitaler Bauern nicht möglich gewesen, die Lärchwiesen weiter zu bewirtschaften. Diese wären ohne Pflege verfallen und in wenigen Jahren zugewachsen. Ich bin erleichtert, dass es geglückt ist, dieses wertvolle Stück Tiroler Kulturlandschaft zu erhalten“, so Gahr abschließend.