Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung der Agrarbezirksbehörde als Sammelnovelle

Einsichtnahme bis 8. August möglich

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, Änderungsvorschläge zum Gesetzesentwurf einzubringen. ©agrarfoto.com
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, Änderungsvorschläge zum Gesetzesentwurf einzubringen. ©agrarfoto.com
Mit 1. April 2017 wird die Agrarbezirksbehörde mit der Landwirtschaftsabteilung des Landes Vorarlberg zusammengeführt bzw. werden deren Aufgaben an die Landesregierung übertragen. Zu diesem Zweck wurde nun der Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung der Agrarbezirksbehörde als Sammelnovelle zur Begutachtung versandt.

Einsichtnahme: bis 8. August

Bis Montag, 8. August, liegt der Gesetzestext bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur Einsicht auf und kann auf der Homepage des Landes Vorarlberg abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während dieser Zeit die Möglichkeit, Änderungsvorschläge einzubringen. Das Gesetz über die Auflösung der Agrarbezirksbehörde – Sammelnovelle beinhaltet im Wesentlichen neben der dazu erforderlichen Aufhebung des Gesetzes über die Einrichtung einer Agrarbezirksbehörde für das Land Vorarlberg eine Änderung jener Gesetze, in denen der Agrarbezirksbehörde Aufgaben im Zusammenhang mit der Vollziehung von Angelegenheiten der Bodenreform übertragen wurden (Güter- und Seilwegegesetz, Bäuerliches Siedlungsgesetz, Servituten-Ablösungsgesetz und Flurverfassungsgesetz).

Weitere Anpassungen

Weitere Anpassungen sind im Gesetz über das Gemeindegut, im Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, im Grundverkehrsgesetz, im Land- und Forstarbeitsgesetz und im Raumplanungsgesetz vorzunehmen.
Nachstehend der Link zum Begutachtungsentwurf 

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