Ein Kärntner Gerichtsentscheid sorgte jüngst für Aufregung: Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass ein Kärntner Bauer seine Siloballen nicht mehr auf einer Wiese lagern darf, sondern eine Bewilligung dafür einholen muss. Nach Kärntner Naturschutzgesetz bedarf die Anlage einer Bewilligung, Ausnahmeregelungen waren bis dato nicht vorgesehen. In Niederösterreich konnte rasch Entwarnung gegeben werden. Dieses Urteil hat keinerlei Einfluss auf unser Bundesland, so die Juristen der Landwirtschaftskammer sowie des Landes Niederösterreich. „Für die Bäuerinnen und Bauern in Niederösterreich hat diese Entscheidung keine Auswirkungen. Das Naturschutzgesetz ist Landessache“, so die Experten. Auch weist der Direktor des Österreichischen Bauernbundes, David Süß, Anschuldigungen des politischen Mitbewerbers zurück: „Wenn die FPÖ hier den Bund in der Pflicht sieht, zeugt das von Unwissen.“
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- David Süß: Bauernbund