Einigung erzielt: Neues Jagdgesetz für Oberösterreich kommt mit April 2024

Das OÖ. Jagdgesetz wird novelliert und soll in erster Linie die Stellung der Grundeigentümer stärken. Voraus gingen dem monatelange Verhandlungen. Alle Seiten sprechen von einem tragfähigen Kompromiss mit dem man gut leben könne.

Die 20.000 Jäger in Oberösterreich haben sich bald an neue Gesetze zu halten.

Nach Monaten intensiver und mitunter auch harter Verhandlungen konnte nun ein Konsens gefunden werden. Grundeigentümer Vertretung, Jägerschaft und die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes Oberösterreich haben sich auf ein Jagdgesetz geeinigt, dass von allen Seiten mitgetragen werde. Knapp 20 Verhandlungsrunden bzw. mehr als 150 Stunden seien dafür notwendig gewesen: „Es war keine einfache Aufgabe, aber das Ergebnis kann sich sehen lassen“, betonte Landwirtschaftskammer Präsident Franz Waldenberger. Nachdem das derzeit geltende Jagdgesetz 60 Jahre alt ist, sei eine Überarbeitung längst überfällig gewesen. „Das neue Jagdgesetz wird den großen Herausforderungen des Klimawandels gerecht und kann von beiden Seiten gelebt werden“, so Agrar- und Jagdlandesrätin Michaela Langer-Weninger. Dabei seien Paragraf um Paragraf einer Prüfung unterzogen, Mängel behoben und Änderungen formuliert worden. „Trotz teilweise polarisierender Forderungen, hat am Ende der Pragmatismus gesiegt. Ich glaube, dass beide Seiten gut damit leben können. Es handelt sich um ein zukunftsfähiges und herzeigbares Gesetz“, erklärte Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner.

Die wesentlichen Neuerungen im Detail

  • Zur Stärkung des Grundeigentums soll es für die Jagdgenossenschaften künftig keinen Verpachtungszwang mehr geben. Damit werde die Stellung der Jagdgenossen als Grundeigentümer entscheidend gestärkt. Wenn kein Übereinkommen für eine Jagdverpachtung erzielbar ist, könne künftig der neue Gemeindejagdvorstand auch einen eigenen Jagdverwalter bestellen und so die Jagdbewirtschaftung selbst in die Hand nehmen. „Wir gehen davon aus, dass das auch in Zukunft eher der Ausnahmefall bleiben wird. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Alternative“, so Waldenberger.
  • Zukünftig soll es auch Musterjagdpachtverträge geben, die eine Reihe von Vertragsklauseln zur Stärkung der Grundeigentümerrechte enthalten, aus denen auf Ortsebene je nach Problemlage ausgewählt werden könne. Der Entwurf dafür wird erst noch ausgearbeitet. Wird dieser verwendet, erübrige sich auch eine Vorprüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörden, was eine Verwaltungsvereinfachung darstellen werde.
  • Der bisherige Jagdausschuss auf Ortsebene soll künftig in einen Gemeindejagdvorstand umgestaltet werden. Zudem werden die Gemeinden künftig bei der Erstellung des Verteilungsplans für das Jagdpachtentgelt unterstützend mitwirken und befugt sein, die Auszahlung an die Grundeigentümer durchzuführen.
  • Des weiteren soll im Jagdgesetz verankert werden, dass die Landwirtschaftskammer die Interessensvertretung der Jagdgenossen und damit der Grundeigentümer in jagdlichen Belangen ist.
  • Überarbeitet wurde auch die Regelung zur Wildfütterung, die in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten geführt habe. Grundeigentümer können die Errichtung einer Fütterung künftig verweigern, wenn es keine Notzeit gibt. Vereinheitlicht wurde auch das Fütterungsverbot. Dieses gilt künftig sowohl für Rot- als auch Rehwild vom 16. Mai bis 15. Oktober.
  • Beim zentralen Konfliktthema Wildschäden soll die Einrichtung von Schiedsstellen auf Bezirksebene für mehr Professionalität, Rechtssicherheit und Klarheit sorgen, da Personen auf Gemeindeebene damit oft überfordert waren. Gleichzeitig bleibt der Gang zu einem ordentlichen Zivilgericht offen, wenn es zu keiner einvernehmlichen Schadensregulierung kommt.
  • Novelliert werden soll auch die Abschussplanverordnung. So sollen unter anderem die Verbissprozente abgesenkt werden und Jagdgebiete, die eine schlechtere Beurteilung als die Stufe 1,3 haben, eine Erhöhung des Abschussplanes bekommen. Zudem werde es eine Verdichtung der Vergleichs- und Weiserflächen geben, um künftig noch objektivere Aussagen zum Wildeinfluss auf Jagdgebietsebene treffen zu können.
  • Das Gesetz wird jetzt in Begutachtung gehen. Läuft alles nach Plan wird das Oö. Jagdgesetz in der ersten Landtagssitzung 2024 beschlossen. Damit soll es jedenfalls noch vor Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April in Kraft treten.

 

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AUTORThomas Mursch-Edlmayr
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