Eine wichtige Wahl für Nebenerwerbsbauern

Anna Haghofer möchte den vielen Bäuerinnen und Bauern im Nebenerwerb im Land künftig eine starke Stimme in der AKNÖ geben.

In Niederösterreich sind rund 20.000 Nebenerwerbsbäuerinnen wahlberechtigt. Auch diesmal tritt auf der Liste 2 NÖAABFCG mit Anna Haghofer (28) wieder eine Bauernbund- Kandidatin an, um die Anliegen der Landwirtschaft im Bereich der Arbeitnehmer einzubringen. „Die tägliche Arbeit unserer Nebenerwerbsbäuerinnen und -bauern gehört auch in der Arbeiterkammer gehört und belohnt“, sagt die gebürtige Waldviertlerin über ihre Motivation. Außerdem sieht sie den Konsumentenschutz als zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe der AK. „Damit die Arbeitnehmer erkennen können, wo die Lebensmittel in ihren Betriebskantinen herkommen.“

Bäuerin im Nebenerwerb

Die ausgebildete Ergotherapeutin aus Zwettl möchte zudem die Gesundheitsvorsorge als wichtiges Thema für die bäuerlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer forcieren. Haghofer arbeitet nach Abschluss eines Gesundheitsmanagement-Studiums bei der Österreichischen Gesundheitskasse in Niederösterreich. Im Land unter der Enns war sie von 2017 bis 2019 auch Landesleiterin der Landjugend. Dem bäuerlichen Berufsstand ist Haghofer auch über ihren Freund verbunden, mit dem sie einen Bio-Milchviehbetrieb in Schweiggers bewirtschaftet. Insgesamt treten bei der AK Wahl in Niederösterreich sechs Listen an. Auf Basis der Wahlergebnisse werden die Mandate für die insgesamt 110 Kammerrätinnen und Kammerräte in der AK-Vollversammlung vergeben.

Briefwahl bis 7. April beantragen

Für diese Wahl sind alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die zum Stichtag 3. Jänner 2024 unselbstständig erwerbstätig waren, wahlberechtigt. Sie alle wurden darüber Anfang März auch in einem Brief der Arbeiterkammer verständigt, ob sie im eigenen Betrieb wählen möchten oder in einem öffentlichen Wahllokal (in den AKNÖ-Bezirksstellen zu den angegebenen Öffnungszeiten). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Dazu ist eine Beantragung bis spätestens 7. April nötig. Zu beachten ist, dass die Briefwahlkarte vor dem 23. April zurückzusenden ist.

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  • Anna Haghofer: MONIHART
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AUTORRed. BW
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