Das zuständige Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat die Entnahme von zwei weiteren Rudeln erlaubt.

Gut 300 Wölfe und 32 Rudel wurden laut Angaben des für Abschussgenehmigungen zuständigen Bundesamts für Umwelt (BAFU) im Vorjahr in der Schweiz nachgewiesen. Damit hat sich die dortige Wolfspopulation binnen drei Jahren mehr als verdreifacht. Die Folge: Allein 2023 hatten die eidgenössischen Bauern fast 1.500 Nutztierrisse zu verzeichnen, trotz umfassender Beihilfen für Herdenschutz.

Bundesamt genehmigt Entnahmen

Um eine weitere Eskalation zu verhindern, novellierte das Schweizer Parlament 2022 das Jagdgesetz. Im Dezember des Vorjahres setzte der Bundesrat Teile davon bereits per Verordnung befristet in Kraft. Seither dürfen Wölfe – auch als gesamter Rudelverband – präventiv entnommen werden. Die Entscheidung, ob Rudel zum Abschuss freigegeben werden, obliegt dabei den Kantonen. Gestellte Ansuchen muss das BAFU genehmigen. Die Zustimmung des Bundesamts ist dabei an verschiedene Bedingungen geknüpft, etwa darf eine Mindestpopulation von bundesweit zwölf Rudeln nicht unterschritten werden. Außerdem müssen die Rudel eine Gefahr für Nutztiere darstellen.

Erstmals griffen die Kantone im Jänner präventiv in die Wolfsbestände ein. Dieser Tage begann nun eine neue Regulierungsperiode, welche bis Jänner andauert. Deshalb machten im August fünf der 26 Kantone von der Möglichkeit eines Ansuchens Gebrauch, wie die Neue Zürcher Zeitung kürzlich berichtete.

Vorerst zwei Rudel zum Abschuss frei

Konkret suchten die Kantone Graubünden, St. Gallen, Tessin, Waadt und Wallis um Genehmigungen zur Entnahme von Rudeln an. Gestattet wurde es vom BAFU vorerst nur Waadt und Wallis. Weitere könnten aber folgen, teilte die Behörde per Aussendung mit. Waadt darf nun alle sieben Wölfe eines Rudels im Gebiet des Mont Tendre schießen. Dem Wallis wurde der Abschuss eines Rudels mit neun Tieren erlaubt, schreibt der Pressedienst Agra-Europe.

Pikantes Detail: Die Behörden von Wallis hatten eigentlich um Entnahme von vier Rudeln angesucht. Die jetzige Genehmigung zur Entnahme von nur neun der insgesamt 90 bis 120 Wölfe im Kanton veranlasst die regionale Regierung „zur Prüfung aller Möglichkeiten, um die Situation zu ändern“, hieß es vergangene Woche. Erlegt werden dürfen Wölfe in der Schweiz übrigens nur von Wildhütern oder speziell ausgebildeten Jägern. Geharnischte Kritik für die erneut gestartete Jagd auf den Wolf hagelte es von Tier- und Umweltschützern. Der Gesetzgeber in Bern und die zuständigen Kantone würden „jede Verhältnismäßigkeit“ missachten, so der Vorwurf. Naturgemäß anders sieht das der Gesetzgeber in Bern. Dort spricht man von einer Gesetzesvorlage, die „die Anliegen der Nutztierhaltung als auch Anliegen zum Schutz der Lebensräume wild lebender Säugetiere und Vögel“ umsetzt.

Neues Jagdgesetz mit Februar 2025

Die Verordnung des Bundesrats läuft indes mit Jänner 2025 aus. Laut Angaben des Bundesamts für Umwelt sei die Vernehmlassung der Jagdgesetznovelle aber im Juli abgeschlossen worden und werde derzeit ausgewertet. Die Vernehmlassung ist Teil des schweizerischen Gesetzwerdungsprozesses, dabei werden vom Parlament beschlossene Gesetzestexte den Kantonen und diversen Verbänden zur Prüfung vorgelegt. Im BAFU geht man von einem rechtzeitigen Inkrafttreten mit 1. Februar nächsten Jahres aus.

Anders als Österreich ist die Schweiz bekanntlich nicht Teil der Europäischen Union. Somit müssen sich die Eidgenossen lediglich an die Vorgaben der Berner Konvention halten, in der sich 50 Staaten der Welt zum Schutz bestimmter gefährdeter Arten bekannten. Die umstrittene Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die die EU-Auslegung der Berner Konvention darstellt, gilt für die Eidgenossenschaft nicht. Doch auch auf europäischer Ebene scheint sich, nicht zuletzt aufgrund der Intervention Österreichs, eine Kurskorrektur in Sachen Schutzstatus der Großraubtiere abzuzeichnen. Im Mai des heurigen Jahres sprach sich eine Mehrheit der EU-Agrarminister für eine Absenkung aus.

- Bildquellen -

  • Wolfsfehe mit Welpen: ALEXANDER VON DÜREN - STOCK.ADOBE.COM
- Werbung -
AUTORClemens Wieltsch
Vorheriger ArtikelDynamik rund um die Blauzungenkrankheit
Nächster ArtikelKatastrophenbeihilfe für Privatpersonen