Der „Hühner-Lockdown“ bringt auch das Thema Eier-Kennzeichnung mit

In Oberösterreich wurde am vergangenen Freitag der erste Vogelgrippe-Fall bekannt. Betroffen ist eine private Geflügelhaltung im Bezirk Braunau, nahe der Landes-grenze zu Salzburg. Nun ist höchste Vorsicht geboten.

In einer Privathaltung nahe der Landesgrenze zu Salzburg ist in Oberösterreich der erste Fall von Geflügelinfluenza aufgetreten.

Der betroffene Betrieb hält drei Gänse, elf Enten und 20 Hühner. Am Hof befinden sich auch  Pfaue, Esel, Ponys und Schafe. Ein Teil des Geflügelbestandes war bereits verendet, als für das noch vorhandene Geflügel von der Bezirkshauptmannschaft die schmerzfreie Tötung angeordnet worden ist. Nach Bekanntwerden des Falles wurde rund um den betroffenen Hof für mindestens drei Wochen eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet (siehe Grafik), um mögliche Fälle in nahen Betrieben rasch zu erkennen und eine Übertragung zu verhindern. Die Schutzzone umfasst einen Drei-Kilometer-Radius, innerhalb dessen alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert werden. In der Überwachungszone (Zehn-Kilometer-Radius) werden Stichproben amtstierärztlich untersucht.

Quelle: IRINA - stock.adobe.com

Kennzeichnung „Freilandeier“ bis zu 16 Wochen möglich

Aus den Erfahrungen der Stallpflicht der vergangenen Jahre wurde über die EU-Vermarktungsnormen für Eier die Möglichkeit geschaffen, dass auch im Falle einer erforderlichen Stallpflicht Eier von Freilandbetrieben über einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen weiter als Freilandeier vermarktet werden dürfen. „Danach müssen sie als Eier aus Bodenhaltung gekennzeichnet werden“, sagt Martin Mayringer, Geflügelreferent der Landwirtschaftskammer OÖ. Er weist in dem Zusammenhang aber darauf hin, dass hierzulande ein sogenannter „Wintergarten“ in den Gegflügelställen schon fast Standard sei und die Tiere daher trotz Stallpflicht Zugang zu Außenklimabereichen hätten. Diese Bereiche würden etwa 25 bis 30 Prozent der Stallfläche ausmachen. Der Preisunterschied zwischen Freiland- und Bodenhaltungsei beziehungsweise die aus einer möglichen längeren Stallpflichtdauer resultierenden Ertragseinbußen seien natürlich sensible Themen für die betroffenen Geflügelhalter. Ostern – und damit Hochsaison für den Eierabsatz – liegt heuer innerhalb der 16-Wochen-Grenze. Ob es nun auch bei der ursprünglich bis Ostern angedachten Stallpflicht bleiben wird, hängt vom weiteren Geschehen ab.

Höchste Vorsicht geboten, um Verheerendes abzuwenden   

Beim Blick über Österreichs Grenzen hinaus zeigen sich das verheerende Potential der Geflügelpest: „In den vergangenen 15 Monaten sind dieser allein in Europa 52 Millionen Tiere zum Opfer gefallen“, weiß Mayringer. Nutzgeflügel in Haltungen, wohlgemerkt, keine Wildtiere. Stark betroffen ist vor allem der Norden Deutschlands. In einem tschechischen Betrieb mussten erst Anfang des Jahres 750.000 Tiere gekeult werden. „Das sind Dimensionen, die wir uns gar nicht vorstellen können“, so Mayringer. Höchste Vorsicht sei daher nun das Maß der Dinge, so der Experte, der auch auf die bestehende Meldepflicht (siehe Infokasten) verweist. Er warnt davor, die Gefahr zu unterschätzen. Selbst wenn jemand nur drei Hühner hält, hat das Auftreten der Geflügelpest fatale Folgen – indem sie durch Schadnager, Wildvögel oder Hauskatzen zum Übertragungsherd für professionelle Betriebe im näheren und weiteren Umkreis werden und deren existenzielles Ende bedeuten kann.

Millionen Tiere allein in Oberösterreich in Gefahr

Oberösterreichs Legehennenbestände umfassen laut Martin Mayringer aktuell etwa 680.000 Tiere in konventioneller und 212.000 Tiere in biologischer Haltung. Dazu kommen Masthühner, Junghennen, Truthühner und Enten sowie sämtliche Elterntiere.
„In Summe mindestens 1,8 Millionen Tiere“, so der Geflügelexperte.

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