Großbritannien ist auf den Import von Lebensmitteln angewiesen und zählt zu den Ländern mit den höchsten Netto-Agrarimporten weltweit. Im Jahr 2016 lieferte die Agrar- und Ernährungswirtschaft der 27 EU-Länder für 36,4 Mrd. Euro Agrargüter und Lebensmittel in nach Großbritannien. Allein Deutschland versorgte die Inseln mit Nahrungsmitteln im Wert von 4,7 Mrd. Euro, informierte der Deutsche Bauernverband (DBV). Österreich führte laut Zahlen der AMA im Jahr 2015 Agrarprodukte und Waren der Lebensmittelindustrie im Gesamtwert von 200 Mio. Euro nach Großbritannien aus.
Der DBV forderte nun für die Brexit-Verhandlungen, die Agrarmärkte zwischen der EU und Großbritannien offen zu halten. In einem Forderungspapier spricht sich das DBV-Präsidium für die Erhaltung der absoluten Zollfreiheit im Agrarhandel und die Vermeidung von neuen Handelshemmnissen in der Zoll- und Grenzabfertigung aus.
Der EU-Agrarhaushalt darf nach Ansicht des DBV nicht zum finanziellen Steinbruch des Brexit werden. Die EU-Kommission schätzt, dass nach dem Brexit im EU-Haushalt eine finanzielle Lücke von etwa neun Milliarden Euro netto jährlich entsteht. Hinzu kommen einmalige finanzielle Lasten der EU im Zuge des Brexit. Der mehrjährige Finanzrahmen 2014 bis 2020 dürfe nicht gefährdet werden. „Allen finanziellen Verpflichtungen aus dem laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 muss Großbritannien uneingeschränkt nachkommen“, heißt es in der DBV-Stellungnahme. Die nach dem Brexit entstehende finanzielle Lücke sei in einer Lastenteilung sowohl über höhere Beiträge der 27 verbleibenden Mitgliedsstaaten als auch über ein gebremstes Ausgabenwachstum im EU-Haushalt aufzufangen. Die Bundesregierung müsse erkennen, dass höhere Beiträge an die EU, insbesondere auch durch den Wegfall der bestehenden Nettozahler-Rabatte notwendig seien, um die Stabilität und den Zusammenhalt der EU zu sichern, betonte das DBV-Präsidium.
Das Forderungspapier des DBV finden Sie online unter: http://www.bauernverband.de/brexit-praesidium-2017
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