Landwirtschaftliche Betriebe können und sollen auch in der aktuellen Situation ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen. Die anstehende Feldarbeit ist nach wie vor möglich. Aktuell notwendige Arbeiten können auch nicht auf später verschoben werden. Als systemkritische Infrastruktur ist auch der Agrarhandel von den Einschränkungen der Öffnungszeiten ausgenommen. Der Umgang mit betriebsfremden Menschen ist aber auf das absolut notwendige Minimum einzuschränken. „Die Arbeit auf den Feldern muss nun erledigt werden, damit auch 2020 eine Ernte eingefahren werden kann. Die aktuell gültigen Einschränkungen des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens gelten daher nicht für die landwirtschaftlich notwendigen Tätig­keiten. Klar ist aber, dass auch die Bäuerinnen und Bauern ihre sozialen Kontakte über die betriebliche Notwendigkeit hinaus einzustellen haben und nur wirklich notwendige Besorgungen durchgeführt werden dürfen“, erläuterte Agrarlandesrat Max Hiegelsberger Anfang dieser Woche in einer Aussendung.

Lebensmittelproduzenten, Direktvermarkter, Bauernläden und der Ab-Hof-Verkauf sind als Versorgungseinrichtungen definiert, die Einschränkungen der Öffnungszeiten gelten daher für sie nicht. Auch Bauernmärkte als Lebensmittelversorger können weiterhin offenbleiben. Hier liegt der Fokus auf die strenge Einhaltung der Hygiene-Vorschriften. Für Heurigen und Buschenschänken gelten die­selben Regeln wie für die Gastronomie – sie dürfen seit Dienstag nicht mehr geöffnet sein.

„Regelmäßiges Händewaschen, der Verzicht auf Händeschütteln, Husten und Niesen in Taschentücher oder Ellbogen, etc. sind jetzt das Gebot der Stunde. Die Lebensmittel selbst stellen keine Übertragungsgefahr dar. Der zwischenmenschliche Kontakt sollte bestmöglich reduziert werden. Wenn möglich, sollen Einkaufsformen wie telefonische Vorbestellung oder ähnliches genutzt werden, um die Interaktion mit betriebsfremden Menschen zu minimieren“, so Hiegelsberger.

Keine MFA-Abwicklung in den BBK-Dienststellen

Die drastischen aber auch notwendigen Einschränkungen im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben betreffen auch die bäuerlichen Interessensvertretungen. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich hat seit dieser Woche alle direkten persönlichen Kontakte zu den Mitgliedern wie Beratungen im Büro oder auch vor Ort auf den Betrieben eingestellt. Damit wurde auch die Unterstützung bei der Mehrfachantragstellung in den Bezirksbauernkammern eingestellt. Bereits fixierte bzw. anstehende Beratungstermine wurden gemäß den Vorgaben der Bundesregierung bis auf weiteres abgesagt. Die Einreichfrist für die Mehrfachanträge soll über den 15. Mai 2020 hinaus ausgeweitet werden.

„Die Serviceleistungen am Telefon, per Mail und auf lk-online werden weiter im vollen Umfang angeboten um die bäuerlichen Betriebe gerade in dieser sehr herausfordernden Situation bestmöglich zu unterstützen,“ betonte Kammerdirektor Karl Dietachmair und LK-Präsidentin Michaela Langer-Weninger in einer Aussendung.

Der Kundenservice (Tel. 050 6902-1000) und die Servicenummern Recht (DW 1200), Invekos (DW 1600) und Tierkennzeichnung (DW 1700) stehen somit weiterhin zur Verfügung.

Zudem wurden alle LFI-Bildungsveranstaltungen vorsorglich und zum Schutz der Teilnehmer und Trainer bis 3. April abgesagt. Ebenso abgesagt wurde die für diese Woche anberaumte Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich.

Bauernbund-Mitarbeiter per Telefon und E-Mail erreichbar

Auch die Büroräumlichkeiten des OÖ Bauernbund sind seit Anfang dieser Woche bis auf Weiteres geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten von zu Hause aus und sind per E-Mail oder telefonisch für die Anliegen der Bauernbund-Mit­glieder erreichbar. Mailadressen und Telefonnummern (Rufumleitung auf Mobilgeräte) sind auf der Website
ooe.bauernbund.at zu finden. Der Dienstbetrieb soll damit in gewohnter Qualität aufrecht erhalten bleiben, um die Mitglieder auch in dieser Ausnahmesituation bestmöglich zu servicieren.

Da bis auf Weiteres Veranstaltungen und Zusammenkünfte aller Art untersagt sind, wurden auch alle Bezirksbauernräte – vorerst im Zeitraum bis einschließlich 3. April – abgesagt.

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  • Landwirt Telefoniert 1 ID66547: agrarfoto.com
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AUTORThomas Mursch-Edlmayr
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