Herr und Frau Österreicher werden dies vor allem bei den Spritpreisen merken. So werden vorerst bis Jahresende etwa 8 Cent auf jeden Liter mineralischem Treibstoff aufgeschlagen.
Österreichs Bäuerinnen und Bauern werden dank dem Einsatz ihrer agrarischen Interessensvertretung durch diese anfallende Abgabe aber nicht zusätzlich belastet werden, heißt es dazu aus dem Bauernbund. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wurde nämlich eine Kompensation beschlossen: Den Bäuerinnen und Bauern wird die CO2-Bepreisung jährlich pauschal abgegolten. Mit ansteigender CO2-Bepreisung steigt Jahr für Jahr auch die pauschale Rückvergütung.
Durchschnittssatz als Berechnungsbasis
Für heuer gibt es aufgrund des fortgeschrittenen Jahres für das letzte Quartal eine aliquote Kürzung auf ein Viertel der Summe, der jährliche Vergütungssatz beträgt somit 2,25 Cent je Liter. 2023 sollen es 10,5 Cent sein, für 2014 sind 13,5 Cent avisiert, für 2025 ist mit 16,5 Cent Vergütung je Liter zu rechnen. Insgesamt stehen dafür bis zu 135 Mio. Euro an Kompensationsgeldern zur Verfügung (10-12/2022: max. 15 Mio. Euro; 2023: max. 35 Mio. Euro; 2024: max. 40 Mio. Euro; 2025: max. 45 Mio. Euro).
Für die Berechnung wird ein durchschnittlicher Verbrauch je Hektar und Art der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche herangezogen, welcher durch die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen erarbeitet wurde. Die geltenden Verbrauchszahlen müssen noch in einer noch zu erlassen nationalen Durchführungs-Verordnung endgültig festgeschrieben werden.
Kulturspezifische Unterschiede
Für Ackerland wird ein Treibstoffverbrauch von 110 Liter je Hektar angenommen, mit einem Zuschlag für Hackfrüchte, Feld- und Freilandgemüse, Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen sowie Erdbeeren (85 Liter) oder auch für Feldfutterbau (63 Liter). Für die Bewirtschaftung von Weingärten, Obstanlagen, sonstigen Dauerkulturen, Reb- und Baumschulen wurde der Treibstoff-Verbrauchswert mit 310 Liter berechnet, für Mähwiesen/-weiden mit zwei oder mehr Nutzungen mit 145 Liter, für Einmähdige Wiesen und Kulturweiden sind es 61 Liter, für Almen, Bergmähder, Hutweiden, Steuwiesen oder Grünlandbrache 19 Liter und für Forstflächen 12 Liter.
Die Abwicklung der Rückerstattung soll letztlich über die Agrarmarkt Austria erfolgen. Die Rückvergütung erfolgt pauschal nach den vorliegenden Daten des Mehrfachantrags des jeweiligen Jahres.
Europäische Beispiele
In Finnland gibt es übrigens eine CO2-Steuer auf Sprit bereits seit dem Jahr 1990, in der Schweiz seit dem Jahr 2008. Die Finnen haben dafür 72 Euro je Tonne zu berappen, die Eidgenossen umgerechnet rund 126 Euro. Deutschland hat im vergangenen Jahr 2021 eine CO2-Steuer eingeführt, anfangs mit 25 Euro je Tonne, aktuell sind es 30 Euro, also genau so viel wie in Österreich. Allerdings warten Deutschlands Landwirte bisher vergebens auf eine Rückvergütung, wie sie in Österreich für die Agrarbetriebe gewährt werden wird.
- Bildquellen -
- : JJ Gouin - stock.adobe.com