Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann begrüßt die im Nationalrat einstimmig beschlossene jährliche Valorisierung des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2020. Mit der Novelle des Bundespflegegeldgesetzes erfolgt nun die jährliche Erhöhung um den Pensionsanpassungsfaktor in allen sieben Stufen, und somit auch in den unteren Stufen eins bis drei, die anfänglich nicht in dem Vorschlag enthalten waren. “Mit der Anpassung auch in den unteren Pflegestufen ist ein wichtiger Schritt für die häusliche Pflege gelungen. Pflegende Angehörige sind eine unverzichtbare Stütze unseres Sozialsystems und der günstigste sowie verlässlichste Betreuungsdienst. Mit der Aufwertung des Pflegegeldes in allen Stufen kann diese Stütze langfristig abgesichert werden. Gleichzeitig gilt es aber auch, sozialversicherungsrechtliche Aspekte für pflegende Angehörige zu optimieren sowie die Kurzzeitpflege weiter auszubauen. Darüber hinaus müssen künftig auch mobile Hilfsdienste sowie Organisationen der Hauskrankenpflege mit höheren öffentlichen Zuwendungen noch besser abgesichert werden”, bekräftigt Schwarzmann.
“Bäuerinnen sind maßgebliche Stützen der Pflege zu Hause. Im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen wird in ihren Kreisen die Betreuung nach wie vor in einem überdurchschnittlich hohen Ausmaß im Familienverband praktiziert. Umso wichtiger war es, dass die Pflegegelderhöhung auch in den ersten drei Stufen erhöht wurde. Eine Erhöhung ab Pflegestufe 3 kommt bereits 50,4% aller Bezieher zugute”, so Schwarzmann.
In Österreich sind rund 1,4 Mio. Menschen vom Thema Pflege unmittelbar betroffen. Der Anteil der häuslichen Pflege ist mit 80% sehr hoch. Experten und Politik sind sich einig, dass die große Herausforderung der Betreuung und Pflege im Alter nur zu bewältigen sein wird, wenn alle Weichenstellungen künftig streng nach dem Prinzip “ambulant vor stationär” erfolgen.
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