Begrünungsvarianten zur Fütterung nutzen

Aus Anlass der erneuten ­Trockenheit weist die LK-NÖ in einem Fachbeitrag auf die Möglichkeit der Futternutzung von Zwischenfrüchten und Begrünungsvarianten hin.

Variante 6 erlaubt nur ausgewählte winterharte Begrünungskulturen: deklarierte Grünschnittroggensorten, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse oder Winterrübsen.

Trockenheit und hohe Temperaturen führen heuer erneut dazu, dass auf zahlreichen Betrieben die verfügbaren Grundfuttermengen nicht ausreichen werden. Aus diesem Anlass weist die LK-NÖ auf die Möglichkeit hin, Zwischenfrüchte auf Ackerflächen als Futterquellen zu nutzen.

Flächendeckenden Bewuchs unbedingt sichern

Die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ erlaubt die Nutzung von Zwischenfrüchten – im Sinne einer Mahd mit Abtransport. Ein Drusch der Zwischenfrucht ist hingegen ausdrücklich nicht erlaubt. Bei der Futternutzung von Zwischenfrüchten ist darauf zu achten, dass trotz der Nutzung ein flächendeckender Bewuchs verbleibt, damit die erwünschten Leistungen der Begrünung weiterhin erfolgen können (Erosionsschutz, Humusaufbau und Verhinderung der Auswaschung von Stickstoff ins Grundwasser). Entsprechend dichte Bestände und eine hohe Schnitthöhe sind daher erforderlich. Mit Ausnahme von Variante 1 ist eine Futternutzung bei allen Varianten denkbar.

Bei der Wahl der Begrünungskulturen ist darauf zu achten, dass sie dichte Bestände mit raschem Aufgang bilden und so früh wie möglich angelegt werden. Der Feldbauratgeber zum Herbstanbau 2019, der demnächst in den Bezirksbauernkammern aufliegen wird, bietet eine diesbezügliche Informationsquelle. Bis auf Variante 6 schreiben alle Begrünungsvarianten die Verwendung von Mischungen vor. Als Mischungspartner wird die botanische Art verstanden. Verschiedene Kleearten (Rotklee, Weißklee, Alexandrinerklee) sind beispielsweise verschiedene Arten/Mischungspartner. Gleiches gilt für Gräserarten. Getreide und Mais gelten nicht als zulässige Mischungspartner – mit Ausnahme von deklarierten Grünschnittroggensorten. Für Variante 6 sind nur ausgewählte winterharte Begrünungskulturen zulässig: deklarierte Grünschnittroggensorten, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse oder Winterrübsen (inklusive Perko).

Weiterführende Informationen gibt es auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NÖ noe.lko.at unter der Rubrik “Förderungen” > “ÖPUL” > “ÖPUL-Maßnahmen” > “6. Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau”.

 

Tabelle

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