Das Gesundheitsministerium will die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in Österreich strenger auslegen als ursprünglich vorgegeben. Lebensmittel und Getränke, die einen hohen Gehalt an Salz, Zucker und Fett aufweisen, sollen nur mehr eingeschränkt beworben werden dürfen. „Das hätte in der Praxis verheerende Folgen“, so Bauernbund-Präsident Abg. z. NR Georg Strasser.
„Wir erachten es als sinnvoll, für Minderjährige Werbung für gefährliche Produkte in audiovisuellen Medien einzuschränken. Der Vorschlag des Gesundheitsministeriums für die nationale Umsetzung schrammt aber am ursprünglichen Ziel vorbei. Hier dürfte zum Beispiel Milch, die einen natürlichen Fettgehalt von 4% hat, nicht mehr beworben werden. Das ist absurd und komplett überzogen“, so der Bauernbund-Präsident.
Das vorgeschlagene Österreichische Nährwertprofil lässt beispielsweise für Milch- und Milchprodukte der weißen Palette einen Fettanteil von 3,6% für eine positive Beurteilung zu, dabei würden aber gering bearbeitete Milch- und Milchprodukte mit einem natürlichen Fettgehalt von mindestens 4% als „nicht gesundheitsförderlich“ eingestuft werden. Das würde bedeuten, dass es zu einem Werbeverbot für Milch, Kakaomilch, Vanillemilch, Fruchtmilch kommt. Auch andere Produkte wie beispielsweise Fleischwaren, Kuchen oder Marmeladen dürften nicht mehr beworben werden.
Derzeit wird die Novelle der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU-AVMD-RL) in österreichisches Recht umgesetzt. Die Vorgaben sollen auch auf Social Media ausgeweitet und unangebrachte audiovisuelle kommerzielle Kommunikation im Zusammenhang mit Kindersendungen und Lebensmitteln und Getränken, die einen hohen Gehalt an Salz, Zucker und Fett aufweisen, weiter eingeschränkt werden. „Absolute Werbeverbote für Lebensmittel sind überschießend und sachlich nicht gerechtfertigt. Das Konzept von Nährwertprofilen ist fachlich abzulehnen“, betont Strasser.
“Goldplating hilft niemandem”
Das von der Nationalen Ernährungskommission (NEK) geplante Werbeverbot für bestimmte Lebensmittel wird auch von der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich klar abgelehnt. Die Kammer erklärt: “Formell erfolgt die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht im Parlament über mehrere Gesetze, unter anderem über das ORF-Gesetz. Da die Europäische Kommission in der “Farm to Fork”-Strategie bis zum vierten Quartal 2022 die Festlegung von Nährwertprofilen zur Einschränkung der Bewerbung von Lebensmitteln mit hohem Salz-, Zucker- und/oder Fettgehalt plant, macht es keinen Sinn, national sogar mit einer eventuell strengeren Regelung vorzupreschen. Gold Plating hilft niemandem. Die vorgesehene Festlegung von Werbeverboten hätte darüber hinaus auch absurde Folgen, weil damit zum Beispiel eine Trinkmilch mit natürlichem Fettgehalt per Gesetz als ‘ungesund’ abgestempelt würde. Daher lehnen wir die geplante Vorgangsweise ab.”
Vom eingeschränkten Werbeverbot wären im agrarischen Bereich laut LKÖ folgende Produkte betroffen: Kuhmilch, Ziegenmilch, Schafmilch, Kakaomilch, Vanillemilch, Fruchtmilch, Joghurt, Joghurtprodukte oder Sauerrahm, Würste, Schinken, Speck, Grammeln, Kuchen, Schaumrollen, Mohnzelten, Aufstriche (z. B. Grammelschmalz, Liptauer) Marmeladen, Chutneys, Pesto, eingelegtes Gemüse wie Sauerkraut und bestimmte Pflanzenöle. (E.Z.)
- Bildquellen -
- Milch: stock.adobe.com - BurntRedHen