Der viel gepriesene Vertragsnaturschutz wird in Freistadt mit Füßen getreten. Wer nicht will, bekommt ein Behördenverfahren.” So drastisch formuliert der Bezirksobmann des Bauernbundes Josef Mühlbachler das Verhältnis mit der Naturschutzbehörde. Dabei hätte der Naturschutz in Freistadt ohnehin hohe Priorität, sagt Mühlbachler. Zum einen durch den hohen Anteil an Natura- 2000-Gebieten (9 Prozent der Bezirksflächen) und zum anderen durch die Teilnahme fast aller Landwirte (95 Prozent) am österreichischen Umweltprogramm ÖPUL. “Leider nehmen aber immer mehr Landwirte Flächen aus dem Vertragsnaturschutz, weil sie mit der Zusammenarbeit der Naturschutzbehörde nicht zufrieden sind”, so Mühlbachler.
Humusabtrag für Ökoflächen
Als Beispiel eines unverständlichen Natur- und Umweltschutzes nennt Mühlbachler das Projekt “S 10”. Für dieses Projekt wurden etwa 220 Hektar land- und forstwirtschaftliche Fläche verbraucht, davon zirka 60 Hek-tar Asphaltfläche und 160 Hektar ökologische Ausgleichsflächen. “Im Zuge der Errichtung wurde von Umweltanwaltschaft, Naturschutzabteilung des Landes und der Bezirkshauptmannschaft Freistadt verlangt, zusätzliche 20 Hektar ökologische Ausgleichsmaßnahmen anzulegen”, schildert Wolfgang Freudenthaler, Bauernbundobmann von Lasberg. In Form einer Magerwiese auf sieben Hektar sollte diese Auflage erfüllt werden. Die Anlage der Magerwiese verstehen die Bauernbundfunktionäre. Was sie aber erzürnt, ist die Entstehung, die durch eine großflächige radikale Humus-abtragung beschleunigt werden soll. “Einen ökologischen Ausgleich durch eine flächige Humusabtragung dieser Art zu generieren sprengt alle Dimensionen”, so Freudenthaler.
Anzeige wegen Ufersicherung
Ein anderes Beispiel nennt Martin Moser, Bauernbundobmann von Bad Zell: Karl Rinnerberger, Landwirt in Bad Zell, wurde von der Naturschutzbehörde angezeigt, weil er im Jänner des Vorjahres auf einer Länge von sechs Metern des Waldaistufers eine Ufersicherung mit Steinen errichtete. Schon 2002 kam es dort im Zuge des Hochwassers zu gravierenden Schäden, sodass die Uferböschung seit diesem Zeitpunkt ungeschützt war. Bei folgenden Hochwässern wurde jedesmal ein Teil des Ufers und damit landwirtschaftliche Fläche weggespült. Eine Ufersicherung, um die sich Rinnerberger nach dem Hochwasser 2013 bei der Behörde bemühte, wurde nicht erreicht, worauf er zwei Jahre später eine sachgerechte Ufersicherung selbst und auf eigene Kosten vornahm. Rinnerberger wurde angezeigt und ein Rückbau der Steinschlichtung vorgeschrieben. Als besonders zynisch empfinden die Betroffenen die Anmerkung im Schreiben der Behörde, dass keinerlei öffentliches Interesse zu erkennen sei, da “nur landwirtschaftlicher Nutzgrund” von den Ausschwemmungen betroffen ist. “Die Naturschutzbehörde hat einen gewissen Handlungsspielraum, verweigert aber wie so oft eine Lösung mit Hausverstand und im Sinne der Wertschätzung von landwirtschaftlichem Grund und Boden”, sagt Moser.
Praxisgerechter Naturschutz gefordert
Die Bauernbund-Vertreter fordern nun Naturschutzlandesrat Manfred Haimbuchner auf, eine praxisgerechte Umsetzung des Naturschutzgesetzes im Bezirk Freistadt zu sorgen, “damit in Zukunft mit gegenseitiger Wertschätzung und auf Augenhöhe gemeinsam für die Anliegen des Naturschutzes und der Landwirtschaft zusammengearbeitet werden kann.”