Die Errichtung eines Auszugshauses ist für viele bäuerliche Familien ein wichtiges, in vielen Fällen aber auch ein sehr emotional besetzes Thema. Für das generationenübergreifende Zusammenleben am Hof stellt ein eigenes Wohngebäude für die Übergeber oder Übernehmer oftmals eine wesentliche Steigerung der Lebensqualität dar, weshalb das Verständnis für die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen manchmal fehlt.
Daher wurde durch den landwirtschaftlichen Sachverständigendienst in Abstimmung mit dem bautechnischen Sachverständigendienst eine Anleitung zur selbstständigen Einschätzung der Voraussetzungen für den Bau eines freistehenden Auszugshauses entwickelt. Dieser Leitfaden beinhaltet einen Entscheidungspfad, Erläuterungen und Begriffsbestimmungen und steht allen oberösterreichischen Gemeinden zur Verfügung. Diese Selbsteinschätzung kann als Beilage für das Bauansuchen dienen.
Laut dem OÖ. Raumordnungsgesetz dürfen Auszugshäuser im Grünland nur errichtet werden, wenn
• eine Auszugssituation vorliegt,
• die Wohnbedürfnisse im Zusammenhang mit der Betriebsübergabe nicht im land- und forstwirtschaftlichen Baubestand sichergestellt werden können,
• ein Zubau nicht möglich ist und
• die Errichtung im unmittelbaren Nahbereich des land- und forstwirtschaftlichen Hauptgebäudes erfolgt,
• die Ver- und Entsorgung sichergestellt ist und
• die Eröffnung einer eigenen Einlagezahl für das Auszugshaus im Grundbuch unzulässig ist.
Gemeinde als Baubehörde erste Anlaufstelle
„Dieser Leitfaden ist als erste Entscheidungsgrundlage zu betrachten. Die Bauwerber erfahren, ob die Umsetzung ihres Auszugshauses eindeutig ist. Dadurch ermöglicht dieser Leitfaden Transparenz und eine Verfahrensbeschleunigung für die bäuerlichen Familien und erleichtert die Arbeit der Baubehörden, da bei Eindeutigkeit eine raschere Entscheidung ohne Einholung eines agrartechnischen Gutachtens möglich ist“, so Agrarlandesrat Max Hiegelsberger.
Jene Bauansuchen, bei denen diese Eindeutigkeit bei der Selbsteinschätzung nicht gegeben ist, hat die Baubehörde wie bisher die Möglichkeit den Sachverhalt durch ein agrartechnisches Gutachten der Abteilung Land- und Forstwirtschaft beurteilen zu lassen. In allen Bauverfahren im Grünland sind zudem die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.
Für Bäuerinnen und Bauern welche die Eindeutigkeit für die Errichtung eines freistehenden Auszugshauses vorab überprüfen möchten, ist die örtlich zuständige Baubehörde (=Gemeinde) der erste Ansprechpartner.