Auf Winterreifen nicht vergessen

Ab 1. November gilt für Pkw (und Lkw bis 3,5 t) wieder die situative Winterausrüstungspflicht. Bis 15. April dürfen diese Fahrzeuge dann bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Alternativ zu Winterreifen ist es übrigens auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. 

Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift “M+S“, “M.S.” oder “M&S” trägt oder mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist. Ganzjahresreifen dürfen daher nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung haben. Ein Spezialreifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift “ET“, “ML” oder “MPT” trägt.

Winterreifen haben nicht nur bei winterlichen Fahrverhältnissen Vorteile gegenüber Sommerreifen, sondern generell bei tiefen Temperaturen, weil sie elastischer bleiben. Winterreifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und 5 mm bei Diagonalreifen aufweisen. “Wenn Risse oder andere Schäden zu erkennen sind, ist es Zeit für neue Pneus. Eine Investition in die Sicherheit, die sich in jedem Fall lohnt,” so ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Hat das Fahrzeug Reifen mit direkt messenden Reifendrucksensoren, die in den Felgen verbaut sind, sollte man darauf achten, dass auch die Felgen der Winterreifen über entsprechende Sensoren verfügen.

Abgesehen von den Reifen ist jetzt auch die Zeit, das Auto auf seine generelle Wintertauglichkeit zu prüfen: “Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache. Ist die Batterie also älter als vier Jahre, sollte in jedem Fall noch vor der kalten Jahreszeit ein Check durchgeführt werden. Aber auch die Frostsicherheit von Scheibenwaschanlage und Kühlsystem sollte jetzt unbedingt überprüft werden”, erklärt Kerbl.

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  • Reifenwechsel: ÖAMTC
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