Auch Rumänien fordert jetzt Anpassung beim Schutzstatus des Wolfes

"Wolfsmanagement nachschärfen"

Beim Agrarrat in Luxemburg erhob jüngst auch Rumänien die Forderung nach einer Anpassung der EU-Richtlinie zum Schutzstatus von Wolf und Bär und “innovativen Lösungen” bei vermehrt auftretenden Rissen von Nutztieren. Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat diese erwartungsgemäß unterstützt. Der überwiegende Teil der europäischen Agrarminister ging d’accord, dass die Bestandszahlen, auf denen die dreißig Jahre alte Flora-Fauna-Habitat Richtlinie beruht, angepasst werden müssen.

„Die Raubtiere verlieren zunehmend die Scheu vor dem Menschen und reißen immer mehr Nutztiere. Konflikte mit der Bevölkerung sind vorprogrammiert. Es ist unsere Aufgabe hier einzugreifen und Lösungen zu finden”, setzt sich auch Totschnig wiederholt für eine Änderung ein. In Österreich würden die Zahlen eine sehr klare Sprache sprechen: “2022 gab es in Österreich fast 800 Wolfsrisse. 2021 waren es 500 Risse, 2020 nur rund 330 Risse. Mein Zugang ist, dass wir handeln müssen, bevor jemand zu Schaden kommt! Ich unterstütze daher die Forderungen Rumäniens.“

Der Schutz von Beutegreifern ist übrigens in der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie geregelt, welche vor 30 Jahren erlassen wurde. Zu dieser Zeit gab es in Österreich und auch in anderen Ländern der europäischen Union noch gar keine Wölfe.  

Im osteuropäischen Land seien zwei Drittel des europäischen Braunbärenbestands angesiedelt, der durch die wachsende Zahl vermehrt Probleme in der Landwirtschaft und im Tourismus verursache. Rumänien forderte daher Änderung der bisherigen EU-Politik, um ein gutes Zusammenleben von Mensch und Tier weiter zu ermöglichen. Es gelte, die reale Situation zu betrachten und zu handeln. Ähnliche Probleme mit Großraubtieren habe auch Tschechien. Es sei Zeit, den Schutzstatus bestimmter Arten zu überdenken, hieß es aus Tschechien. Dieser Haltung schlossen sich viele Ländervertreter an.

Einzig Deutschland sah momentan keinen Anlass für eine Änderung der FFH-Richtlinie.

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AUTORMartina Kiefer
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