Auch 2017 kostenlose FSME-Impfaktion

SVB/Prävention

Bäuerinnen und Bauern verbringen einen Großteil ihrer Arbeitszeit im Freien und sind dabei auch Gefahren ausgesetzt. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr ist, von einer Zecke gebissen zu werden und damit einem erheblichen Krankheitsrisiko ausgesetzt zu sein. Gegen die durch einen Zeckenbiss ausgelöste Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) bietet die FSME-Impfung den einzig wirksamen Schutz. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) bietet daher zur Vorbeugung gegen diese Erkrankung wie in den vergangenen Jahren auch 2017 (von Februar bis April) wieder eine kostenlose Impfaktion an.

Anspruch auf die kostenlose Impfung haben:

  • Vollerwerbs- und Nebenerwerbsbäuerinnen und -bauern sowie die im Betrieb mittätigen Ehegatten, Kinder (Enkel, Wahl-, Stief- und Schwiegerkinder) ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (wenn für das Kind, das zur FSME-Impfaktion angemeldet ist, auch ein SVB-Krankenversicherungsschutz besteht, wird es bei der Einladung ab Vollendung des 3. Lebensjahres berücksichtigt), Eltern, Groß-, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern und Geschwister,
  • unfallversicherte Jagd- und Fischereipächter
  • sowie sonstige bei der SVB krankenversicherte Personen.

Nicht bei der SVB versicherte Lebensgefährtinnen und -gefährten gehören nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Selbstversicherung in der Unfallversicherung abzuschließen. Der monatliche Beitrag hierfür liegt bei 11,01 Euro (Wert 2017). Für die Teilnahme an der Aktion ist eine einmalige Anmeldung mittels Formular oder unter www.svb.at/ zeckenimpfung erforderlich. Alle vorgemerkten anspruchsberechtigten Personen erhalten im Jahr der fälligen Impfung etwa zwei Wochen vor dem Impftermin eine schriftliche Einladung mit Angabe der Impfstelle und des genauen Termins sowie Ausweichtermine und -orte. Die Teilnahme an der Impfaktion der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ist kostenlos. Erfolgt eine Impfung nicht im Rahmen dieser Aktion, gewährt die SVB nach Einreichung der Honorarnote einen Kostenzuschuss von maximal 17,09 Euro.
Für nähere Informationen stehen die SVB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Tel. 02682 631 16-3320 gerne zur Verfügung.

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